
Aus EU, Bundestag und Gerichtssälen
Recht & Gesetz (Mai 2017)
Entlassung, Mindestlohn, Meisterprüfung, Bausparen, Reisekosten, Hartz IV – aktuelle Urteile und Gesetze im Überblick.
Die Bundesregierung baut die elektronischen Verwaltungsdienste aus. Das Gesetz zum Bürokratieabbau trat am 5. April 2017 in Kraft. Bisherige schriftliche Erklärungen oder Unterschriften sollen durch möglichst einfache elektronische Verfahren ersetzt werden. Das gilt für insgesamt 464 verwaltungsrechtliche Rechtsvorschriften des Bundes. So sollen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen auf elektronischem Weg einfacher mit der Verwaltung kommunizieren können. Künftig soll beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt werden können.
Mindestlöhne: Mehr Geld für Maler, Lackierer und Gerüstbauer
Gemäß Tarifvertrag für das Maler- und Lackierhandwerk trat am 1. Mai 2017 eine Mindestlohnerhöhung in Kraft. Ungelernte verdienen bundesweit 10,35 Euro, Fachkräfte West 13,10 Euro, Fachkräfte Ost 11,85 Euro. Gerüstbauer verdienen ab Mai einheitlich mindestens 11 Euro.
Insolvenzen: Weniger Macht für Insolvenzverwalter
Die Bundesregierung beseitigt Rechtsunsicherheiten bei Insolvenzverfahren und stärkt das Vertrauen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den Arbeitslohn behalten zu können. Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung trat am 5. April 2017 in Kraft (ep berichtete).
Mieterstrom: Ökostrom für Wohnhäuser
Die Bundesregierung fördert Solaranlagen auf Gebäuden mit einem Anteil von mindestens 40 Prozent Wohnfläche. Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom (seit 26. April 2017 in Kraft) wird jedoch verschiedenen Seiten kritisiert (ep berichtete).
Brillenzuschuss: Wieder Gläser von der Kasse
Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG, seit 11. April 2017 in Kraft) bringt den Brillenzuschuss zurück. 2004 wurde der Zuschuss für gesetzlich Versicherte gestrichen. Mit dem HHVG haben sie wieder Anspruch auf finanzielle Unterstützung — jedoch nur bei mindestens sechs Dioptrien oder bei einer Hornverkrümmung ab vier Dioptrien, und auch dann nur fürs Glas. Die Brillengestelle zahlt der gesetzlich Versicherte weiterhin allein.
Sportbootführerschein: Zur Prüfung nach Mallorca
Am 10. Mai 2017 trat die Sportbootführerscheinverordnung in Kraft. Seither gibt es einen einheitlichen Sportbootführerschein im Scheckkartenformat. Er gilt für alle Gewässer, egal ob Binnengewässer oder See. Die theoretische und praktische Prüfung können an verschiedenen Orten abgelegt werden, z. B. im Ausland. Die Frist zur Prüfungsanmeldung sinkt von zwei Wochen auf eine Woche vor dem Prüfungstermin. Die Längenbegrenzung von Fahrzeugen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins wurde auf 20 Meter angehoben.
Bio-Produkte: Stärkere Kontrolle möglich
Mit einem neuen elektronischen Bescheinigungssystem kann die Einfuhr von Bio-Produkten in Länder der EU besser überwacht und zurückverfolgt werden. Das System stärkt die Lebensmittelsicherheit und erschwert möglichen Betrug (in Kraft seit 19. April 2017).
E-Zigaretten: Nicht mehr mit Schokogeschmack
Am 20. Mai 2017 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse in Kraft. Für E-Zigaretten sind dem Gesetz zufolge nur noch Flüssigkeiten in Liquideinheiten von zehn Millilitern zulässig. Die Nikotin-Dosierung darf nur noch 20 Milligramm je Milliliter betragen. Beimengungen wie Koffein oder Taurin sind verboten, ebenso wie Zusatzstoffe (z. B. Vitamine) und stimulierende Mischungen, die mit Energie und Vitalität assoziiert werden oder solche, die das Inhalieren oder die Nikotinaufnahme erleichtern (z. B. Schoko- oder Kaugummigeschmack). Auf Beipackzetteln muss über Inhaltsstoffe, toxikologische Untersuchungen sowie Nachweise zu suchterzeugenden Wirkungen der Flüssigkeiten fürs E-Rauchen informiert werden.
