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Aus EU, Bundestag und Gerichtssälen

Recht & Gesetz (Juni 2017)

21.06.2017

Büroschlaf, Morddrohung, Sexfotos, Bauplanung, Autogas, Rentenrecht – aktuelle Urteile und Gesetze im Überblick.

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Urteile

Kündigung I: Büroschlaf macht gesund

Ein Arbeitnehmer begab sich wegen starker Knieschmerzen zwei Minuten vor Beginn der Pausenzeit in den Pausenraum. Er legte sich auf die Krankenliege, um sein Bein zu schonen.

Der Arbeitgeber deutete das Liegen als Schlafen während der Arbeitszeit. Er erteilte dem Mitarbeiter eine Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug.

Als der Mitarbeiter einige Tage später erneut wenige Minuten vor der offiziellen Pausenzeit auf der Krankenliege lag und scheinbar schlief, sollte ihm fristlos gekündigt werden. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung zur Kündigung, weshalb der Arbeitgeber vors Arbeitsgericht zog, um die Zustimmung einzuklagen.

Das Arbeitsgericht Siegburg wies die Klage zurück. Die beiden kurzen Überschreitungen der Pausenzeiten würden keine Kündigung rechtfertigen, erst recht nicht nach über 20-jähriger Betriebszugehörigkeit. Daran ändere auch die vorherige Abmahnung nichts (Beschluss vom 3. Mai 2017, Az. 4 BV 56/16).

Kündigung II: Morddrohung macht arbeitslos

Ein Personenfahnder des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen kopierte in seiner Dienststelle Wahlplakate für eine freie Landesliste. Er wurde von seinem Vorgesetzten zur Erstattung der Kopierkosten aufgefordert. Der Personenfahnder weigerte sich. Es kam zur Klage, die schließlich zur Verurteilung des Fahnders wegen Betrug führte.

Einige Zeit später erhielt der Vorgesetzte einen anonymen Anruf auf seinem Diensthandy. Der Anrufer drohte u. a.: „Ich stech‘ dich ab“. Anhand der Stimme identifizierte der Vorgesetzte den Personenfahnder.

Vor Gericht erklärte der Personenfahnder, nicht der Anrufer gewesen zu sein. Aufgrund bestimmter Interna, die der Anrufer dem Vorgesetzten gegenüber äußerte, der Kenntnis der dienstlichen Mobilfunknummer und des vorherigen Streits kam das Gericht jedoch zu der Überzeugung, dass der Personenfahnder mit dem Anrufer identisch sei. Die fristlose Entlassung des Fahnders wurde vom Gericht bestätigt (Urteil vom 08. Juni 2017, Az. 7 Ca 415/15).

Internet I: Aus Lust wird Frust

Ein 16jähriges Paar fotografiert sich beim Sex. Der junge Mann macht u. a. Bilder seiner Freundin beim Oralverkehr. Beide sind mit den Fotos einverstanden.

Zwei Jahre später ist das Paar kein Paar mehr. Der ex-Freund lädt ein orales Intimfoto in einem sozialen Netzwerk hoch. Seine ex-Freundin erfährt davon und fordert ihn zur Löschung auf. Der junge Mann entfernt das Bild sofort aus dem Netzwerk, doch Freunde und Bekannte hatten es bereits gesehen, heruntergeladen und weiterverbreitet.

Die Frau verklagte ihren ex-Freund. Nach der Bloßstellung im Internet erkrankte sie psychisch und konnte sich mehrere Jahre lang kaum noch in der Öffentlichkeit bewegen. Das Landgericht Münster sprach ihr deshalb 20.000 Euro Schmerzensgeld zu.


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Autor
Name: Jürgen Winkler