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Aus EU, Bundestag und Gerichtssälen

Recht & Gesetz (Mai 2017)

17.05.2017

Entlassung, Mindestlohn, Meisterprüfung, Bausparen, Reisekosten, Hartz IV – aktuelle Urteile und Gesetze im Überblick.

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Urteile & Vergleiche

Internet I: Twittern ist keine geistige Schöpfung

Ein Kläger beantragte vor dem Landgericht Bielefeld Prozesskostenhilfe (PKH). Er wollte sich in einem Prozess zum Verfasser des Spruchs „Wann genau ist aus 'Sex, Drugs & Rock n Roll' eigentlich 'Laktoseintoleranz, Veganismus und Helene Fischer' geworden?“ erklären lassen. Angeblich habe der Kläger den Spruch im Jahr 2014 auf Twitter gepostet.

Das Gericht muss bei Anträgen auf PKH die Erfolgsaussichten der Klage prüfen. Im vorliegenden Fall verneinte das Gericht eine positive Prognose. Der Tweet sei kein Sprachwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Urhebergesetz (UrhG). Dem Spruch fehle es an der nötigen geistigen Schöpfungshöhe. Zudem basiere er auf dem älteren Spruch „Sex, Drugs and Rock’n’Roll“. Die Kürze eines Tweets und die Verwendung der Alltagssprache sprächen nicht für die Ausdehnung des Urheberrrechtsschutzes auf Twitter (Beschluss vom 3. Januar 2017, AZ. 4 O 144/16).

Internet II: Bestatten ist kein trübes Geschäft


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Autor
Name: Jürgen Winkler