
Aus EU, Bundestag und Gerichtssälen
Recht & Gesetz (April 2017)
Von Promille bis Probezeit: Welche Gerichtsurteile sind für Alltag und Berufsleben relevant? Welche Gesetze wurden geändert oder neu beschlossen? Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Überblick.
Urteile
Probezeit: Kündigungsfrist muss eindeutig sein
Ein Arbeitnehmer wurde mit sechsmonatiger Probezeit eingestellt. Der Arbeitsvertrag legte im Absatz "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende fest. Dabei nahm der Arbeitsvertrag weder auf den Manteltarifvertrag noch auf die Probezeit Bezug.
Dem Arbeitnehmer wurde innerhalb der Probezeit am 5. September 2014 zum 20. September 2014 gekündigt. Er klagte gegen die Kündigung, weil nach seiner Auffassung die Kündigung erst nach Ablauf von sechs Wochen zum Monatsende gültig sei, d.h., zum 31. Oktober 2014.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab dem Arbeitgeber recht. Im Arbeitsvertrag wurde die längere Kündigungsfrist nicht ausdrücklich nur für das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit definiert. Deshalb greift hier nicht die zweiwöchige Kündigungsfrist während der Probezeit (Urteil vom 23. März 2017, Az. 6 AZR 705/15).
Zweitwohnung: 170 km sind zu weit
Zweitwohnungen, die aus beruflichen Gründen erforderlich sind, können vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Finanzgericht Münster musste entscheiden, bis zu welcher Entfernung vom Beschäftigungsort eine Zweitwohnung anerkannt wird.
Der Kläger unterhielt seine Zweitwohnung ca. 170 Kilometer vom Arbeitsort entfernt. Das Finanzgericht Münster urteilte, dass diese Zweitwohnung nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar sei. Die Entfernung von 170 Kilometern zähle nicht mehr zur Umgebung des Arbeitsorts (Urteil vom 10. Februar 2017, Az. 4 K 1429/15 E).
Onlinespiele: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder
Der minderjährige Sohn einer Telefon-Anschlussinhaberin erwarb über Pay-by-call (0900-Nummer) insgesamt 21 mal zusätzlichen Content für ein Onlinespiel. Der Gesamtwert betrug ca. 1.250 Euro. Die Mutter weigerte sich, die Zahlung zu übernehmen, weshalb es zur Klage kam.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass Eltern nicht haften, wenn ihre Kinder über Pay-by-call-Verfahren kostenpflichtige Inhalte für Onlinespiele kaufen. Das Risiko einer nicht autorisierten Zahlung liege beim Zahlungsdienstleister (Urteil vom 6. April 2017, Az. III ZR 368/16).
MPU: Nur über 1,6 Promille
Zwei Autofahrer, die mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,28 bzw. 1,13 Promille fuhren, wurden wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt und zusätzlich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft. Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollten sie auf Weisung der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten (MPU) vorlegen.
Beide Autofahrer klagten gegen die Pflicht zur MPU. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) urteilte, dass ihnen die Fahrerlaubnis ohne MPU zu erteilen sei. Bei einer einmaligen Fahrt unter Alkoholeinfluss und ohne weitere Gründe, die gegen die Tauglichkeit der Fahrer sprechen, läge die Grenze für eine verpflichtende MPU bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille (Urteil vom 6. April 2017, Az. 3 C 24.15).
