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Betriebsführung | Recht | Elektromobilität

Aus EU, Bundestag und Gerichtssälen

Recht & Gesetz (April 2017)

19.04.2017

Von Promille bis Probezeit: Welche Gerichtsurteile sind für Alltag und Berufsleben relevant? Welche Gesetze wurden geändert oder neu beschlossen? Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Überblick.

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Bundestagswahl: Keine Selfies in der Wahlkabine

Am 31. März 2017 trat die 11. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung in Kraft (hier als PDF). Neu ist u. a. das Verbot des Fotografierens in der Wahlkabine während der Stimmabgabe zur Bundestagswahl (24. September 2017):

"In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden" (§ 56 Absatz 2 Satz 1). "Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, der für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt hat" (§ 56 Absatz 6 Satz 1 Nr. 5a).

Die Bundeswahlordnung gilt nicht für Landtagswahlen. In den Wahlordnungen von Schleswig-Holstein (Wahl: 7. Mai 2017) und Nordrhein-Westfalen (14. Mai 2017) wird das Fotografieren nicht erwähnt. Im Saarland (26. März 2017) war das Fotografieren erlaubt.

StVZO: Neuregelungen für Fahrräder und E-Bikes

Der Bundesrat hat am 10. März 2017 die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Darin enthalten sind umfangreiche Neuregelungen für Fahrräder und E-Bikes in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (hier als PDF):

  • E-Bikes bis zu 25 km/h werden Fahrrädern gleichgestellt
  • Dynamopflicht entfällt, Batterien sind erlaubt
  • Tagfahrlicht, Fernlicht, Abblendlicht und Bremslicht sind erlaubt
  • abnehmbare Beleuchtung ist erlaubt
  • blinkende Scheinwerfer und Schlussleuchten sind unzulässig
  • reflektierende Hülsen sind an allen Speichen Vorschrift 
  • mehrspurige Räder (Lastenräder) dürfen Blinker besitzen
  • Räder über 1000 mm Breite benötigen zwei Scheinwerfer und zwei Schlussleuchten

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Autor
Name: Jürgen Winkler