
Aus EU, Bundestag und Gerichtssälen
Recht & Gesetz (April 2017)
Von Promille bis Probezeit: Welche Gerichtsurteile sind für Alltag und Berufsleben relevant? Welche Gesetze wurden geändert oder neu beschlossen? Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Überblick.
Cannabis: Nur unter 1,0 ng/ml
Bei einer Verkehrskontrolle lag der Blutwert eines Autofahrers bei 1,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC). Der Fahrer wurde zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Begründet wurde die Strafe mit einer fahrlässigen Handlung zum Zeitpunkt der Fahrt. Dagegen klagte der Autofahrer.
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschloss, dass bei einem Grenzwert von 1,0 ng/ml THC-Konzentration im Blut ein objektiv und subjektiv sorgfaltswidriges Verhalten vorliege. Eine Wahrnehmung der Wirkung des Cannabisgebrauchs durch den Fahrer sei nicht erforderlich. Es genüge, dass er zur Erkenntnis gelange, "unter der Wirkung einer zumindest den analytischen Grenzwert erreichenden THC-Konzentration im Blut zu stehen." Wer Cannabis konsumiere, solle sich vor der Fahrt einer "gehörigen Selbstprüfung" unterziehen oder fachkundigen Rat einholen, um festzustellen, ob der Grenzwert überschritten werde (Beschluss vom 14. Februar 2017, Az. 4 StR 422/15).
Gesetze und Verordnungen
Arbeitsverträge: Grundlose Befristungen bleiben Gesetz
Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales lehnte am 29. März 2017 zwei Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (hier als PDF) und Die Linke (hier als PDF) ab, mit denen die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen werden sollte.
Beide Fraktionen erklärten, dass die Zahl der ohne Grund befristeten Arbeitsverträge immer mehr steige. Damit würden der Kündigungsschutz unterlaufen und prekäre Arbeitsverhältnisse geschaffen.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnte den Antrag ab. Die sachgrundlose Befristung sei "das einzige unbürokratische Instrument", um ein Arbeitsverhältnis zu gestalten. Die SPD-Fraktion sprach sich zwar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung aus, stimmte aber aus Koalitionsgründen gegen den Antrag der Opposition.
Insolvenzanfechtungsrecht: Mehr Schutz für Gläubiger
Mit der Reform des Insolvenzanfechtungsrechts werden Gläubiger stärker vor dem Zugriff durch Insolvenzverwalter geschützt. Die Macht der Insolvenzverwalter wird eingeschränkt. Einen ausführlichen Beitrag lesen Sie hier: Mehr Schutz für Gläubiger
Drohnen: Mit Name und Adresse
Die Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums ist am 7. April 2017 in Kraft getreten (hier als PDF). Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm benötigen eine Plakette mit Namen und Anschrift des Besitzers (ab 1. Oktober 2017). Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter. Auf Modellflugplätzen gelten diese beiden Vorschriften nicht.
Das Überfliegen von Flughafenkontrollzonen, Hauptverkehrswegen, Industrieanlagen, Naturschutzgebieten, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften oder sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Bundestag) ist verboten. Auch größere Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden.
Für Drohnen über 250 Gramm oder mit der Möglichkeit der Bild- und Tonaufzeichnung bzw. -übertragung gilt ein Überflugverbot über private Wohngrundstücke, sofern keine Erlaubnis vorliegt.
