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Betriebsführung | Recht | Elektromobilität

Aus EU, Bundestag und Gerichtssälen

Recht & Gesetz (April 2017)

19.04.2017

Von Promille bis Probezeit: Welche Gerichtsurteile sind für Alltag und Berufsleben relevant? Welche Gesetze wurden geändert oder neu beschlossen? Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Überblick.

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Ab 1. Oktober 2017 muss für das Steuern von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht über zwei Kilogramm ein Kenntnisnachweis vorliegen. Für Drohnen, die schwerer sind als fünf Kilogramm, ist eine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörden erforderlich.

Mautpflicht: Keine Maut für E-Autos

Der Bundesrat hat am 31. März 2017 das Gesetz über die Einführung einer Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) passieren lassen. Damit wird 2019 die Pkw-Maut auf allen Bundesautobahnen und Bundesstraßen Deutschlands eingeführt.

Elektroautos sind von der Maut befreit, abgasarme Euro-6-Pkw werden steuerlich entlastet. Ausländer können eine 10-Tages-Maut in sechs Tarifen zwischen 2,50 und 25 Euro erwerben.

Österreich kündigte eine Klage gegen die Maut vor dem Europäischen Gerichtshof an.

Ladesäulen: Zahlen ohne Vertrag

Die Ladesäulenverordnung wurde Ende März 2017 von der Bundesregierung novelliert. Die Erste Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung (LSV II, hier als PDF) soll das Laden von E-Autos benutzerfreundlicher gestalten.

Fahrer ohne Vertrag mit dem jeweiligen Stromanbieter dürfen nicht vom Laden ausgeschlossen werden. Dafür sieht die LSV II die kostenlose Stromabgabe, die Zahlung mit Bargeld oder das webbasierte Bezahlen vor. Die webbasierte Lösung kann z. B. über eine Smartphone-App erfolgen, abgerechnet wird dabei über Zahlungssysteme wie PayPal oder Kreditkarte. Auch die Zahlung auf SMS-Basis kann angeboten werden, ist jedoch keine Pflicht.

Ladepunkte mit weniger als 3,7 kW müssen der Bundesnetzagentur nicht mehr gemeldet werden und unterliegen damit nicht den o.a. Vorschriften. Für diese Ladesäulen gelten auch keine Vorgaben zu den Ladesteckern. Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen.

Autonomes Fahren: Black Box an Bord

Der Bundestag beschloss am 29. März 2017 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (hier als PDF). Darin wird erstmals das automatisierte Fahren berücksichtigt.

Autofahrer dürfen während der Fahrt mit einem hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeug die Hände vom Lenkrad nehmen und sich mit anderen Dingen beschäftigen. Voraussetzung ist, dass der Fahrer in Gefahrensituationen mit "ausreichender Zeitreserve" durch akustische oder andere Warnhinweise zur Übernahme des Steuers aufgefordert wird. Ohne Warnhinweise haftet der Fahrer nicht bei Unfällen oder anderen Schäden.

Das Gesetz erlaubt keine alleinige Steuerung des Fahrzeugs durch den Bordcomputer. Der Fahrer steht immer in der Verantwortung, das Auto bei Gefahr selbstständig zu steuern.

Jedes autonome Fahrzeug muss eine Black Box besitzen. Darin werden "von Satellitennavigationssystemen ermittelte Positions- und Zeitangaben" gespeichert, außerdem Informationen des Bordsystems oder Störungsmeldungen. Die Aufzeichnungen stehen allen "für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständigen Behörden" zur Verfügung. Bei unfallfreier Fahrt werden die Daten nach sechs Monaten gelöscht.

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen das Gesetz. Ein Änderungsantrag der Linken unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bedenken der Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff wurde abgelehnt.


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Autor
Name: Jürgen Winkler