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Recht | Betriebsführung und -Ausstattung

Reform des Insolvenzanfechtungsrechts

Mehr Schutz für Gläubiger

20.04.2017

Eine Insolvenz ist für jeden Handwerksbetrieb unerfreulich. Trotzdem muss sie geregelt ablaufen. Mit der Reform der Insolvenzanfechtung sollen Gläubiger weniger benachteiligt und die Macht der Insolvenzverwalter beschränkt werden. 

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Am 5. April 2017 trat das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz in Kraft (hier mit Änderungen als PDF)

Ratenzahlung = Überschuldung?

Unter Insolvenzanfechtung versteht man die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Zahlungen des Schuldners aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung von den Gläubigern zurückzufordern. Nach bisherigem Recht war das bis zu zehn Jahren rückwirkend möglich.

Wenn der Gläubiger in diesem Zeitraum beispielsweise einer Ratenzahlung durch den Schuldner zustimmte, konnten diese Zahlungen im Insolvenzfall zurückgefordert werden. Der Insolvenzverwalter betrachtete die Ratenzahlung als Kenntnis des Gläubigers von Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners. Dadurch gerieten Gläubiger in die Situation, Jahre nach Abschluss des Geschäfts die vom Schuldner erhalten Zahlungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen zu müssen.

Weniger Macht für Insolvenzverwalter


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Autor
Name: Jürgen Winkler