
Aus EU, Bundestag und Gerichtssälen
Recht & Gesetz (Juli 2017)
Schlechte Zeiten für Samenspender. Außerdem: neue Verbote im Straßenverkehr, schwarze Liste für Unternehmen, mehr Transparenz beim Gehalt, Ohrfeigen für Jobcenter und das Ende der Wurstlücke – aktuelle Urteile und Gesetze im Überblick.
Urteile
Hartz IV (1): Jobcenter trägt Gerichtskosten bei Fehlentscheidung
Ein psychisch kranker Empfänger von SGB-II-Leistungen (Hartz IV) wurde Ende 2011 vom Jobcenter aufgefordert, Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen. Parallel dazu leitete das Jobcenter 2012 bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine Prüfung der Erwerbsfähigkeit ein und stellte für den Leistungsempfänger einen Rentenantrag.
Weil der Leistungsempfänger angeblich die Antragsformulare für die DRV nicht ausgefüllt hatte, strich das Jobcenter zum 1. März 2013 alle Leistungen. Daraufhin konnte der Leistungsempfänger seine Miete nicht mehr zahlen. Der Vermieter verklagte ihn auf Räumung wegen Mietschulden. Ab Juni 2013 bewilligte das Jobcenter wieder die SGB-II-Leistungen, da die DRV das Vorliegen aller ausgefüllten Anträge meldete.
Nach Ausgleich der Mietrückstände zog der Vermieter die Räumungsklage zurück. Das Jobcenter war jedoch nicht bereit, die Gerichtskosten in Höhe von 857,68 Euro zu übernehmen. Dagegen klagte der Leistungsempfänger.
Das Landessozialgericht Stuttgart verurteilte das Jobcenter zur Kostenübernahme. Die Mietrückstände seien kein Verschulden des Klägers gewesen, denn die Abgabe der ausgefüllten Rentenanträge stünde in keinem Zusammenhang mit der Klärung der Erwerbsfähigkeit. Außerdem habe das Jobcenter offenbar weder die psychische Erkrankung des Kläger berücksichtigt noch die Folgen der hundertprozentigen Streichung der Leistungen für dessen Wohnsituation. Eine Revision zum Bundessozialgericht wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen (Urteil vom 27. Juni 2017, Az L 9 AS 1742/14).
Hartz IV (2): Jobcenter darf Mietkosten nicht deckeln
Das Jobcenter Landkreis Görlitz reduzierte die Unterkunftskosten für eine alleinerziehende Mutter und ihre 16-jährige Tochter auf 296,10 Euro. Die Bruttokaltmiete ihrer Wohnung betrug 330 Euro. In einem anderen Fall kürzte das Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Unterkunftskosten einer alleinstehenden 58-jährigen Hartz-IV-Empfängerin auf 268,65 Euro. Hier betrug die Bruttokaltmiete der Wohnung 362 Euro. Beide Frauen klagten gegen die Reduzierung der Unterkunftskosten.
Das Sozialgericht Dresden entschied zugunsten der Klägerinnen. Die Konzepte der Jobcenter Landkreis Görlitz und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seien nicht schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Die Deckelung der Unterkunftskosten sei deshalb in beiden Fällen unwirksam. Der Landkreis Görlitz hat gegen das Urteil Berufung beim Landessozialgericht Chemnitz eingelegt. Im zweiten Fall ist noch Berufung beim LSG Chemnitz möglich (Urteil vom 8. Mai 2017, Az S 20 AS 3514/14).
Arbeitsunfall: Nach 51 Jahren anerkannt
Ein Gleisbauhelfer der Deutschen Reichsbahn erlitt nach eigenen Angaben 1966 einen Arbeitsunfall. Beim Versuch, eine entgleiste Kleinlokomotive mit einer Winde aufs Gleis zu setzen, seien der kleine Finger der linken Hand, das Handgelenk und der Mittelhandknochen gequetscht worden. Der kleine Finger musste amputiert werden.
Einen Arbeitsunfall konnte die Unfallversicherung Bund und Bahn nicht erkennen. Der Gleisbauhelfer besaß keine Unterlagen mehr, um den Unfall zu beweisen. Er klagte deshalb vor dem Sozialgericht Dresden.
Nach Prüfung der Einträge im Sozialversicherungsweis des Klägers und der schriftlichen Aussage eines Zeugen, der den Unfall als Kollege erlebt hatte, gab das Gericht der Klage statt. Auch wenn das Unfalltagebuch beim Landesamt für Arbeitsschutz in Eberswalde nach einem Hochwasser nicht mehr vorhanden ist, habe ein Sachverständiger bestätigt, dass der Gesundheitsschaden auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen sei. Der Kläger kann deshalb Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Urteil vom 29. Mai 2017, Az S 39 U 320/1).
Wurstkartell: Gesetzgeber schließt Wurstlücke
