
Aus EU, Bundestag und Gerichtssälen
Recht & Gesetz (Juli 2017)
Schlechte Zeiten für Samenspender. Außerdem: neue Verbote im Straßenverkehr, schwarze Liste für Unternehmen, mehr Transparenz beim Gehalt, Ohrfeigen für Jobcenter und das Ende der Wurstlücke – aktuelle Urteile und Gesetze im Überblick.
Das Bundeskartellamt musste Bußgelder in einer Gesamthöhe von 238 Millionen Euro aufheben. Verhängt wurden sie gegen die Bell Deutschland Holding, Marten Vertriebs GmbH & Co. KG und Sickendiek Fleischwarenfabrik. Ebenso mussten Verfahren gegen Böklunder Plumrose und Könecke Fleischwarenfabrik (beide Zur-Mühlen-Gruppe) mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 128 Millionen Euro eingestellt werden.
Die Bußgelder wurden 2014 verhängt, weil die Wursthersteller seit ca. 2003 gemeinsame Preiserhöhungen für Roh-, Brüh-, Kochwurst und Schinken abgesprochen hatten. Dadurch konnten sie höhere Preise beim Einzelhandel durchsetzen.
Alle Unternehmen nutzten die sogenannte Wurstlücke im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), um keine Bußgelder zahlen zu müssen. Bis 2016 konnten sich Unternehmen den Bußgeldern entziehen, wenn sie das haftende Tochterunternehmen im Rahmen einer Umstrukturierung verschwinden ließen. Diese Lücke wurde 2016 mit der GWB-Novelle geschlossen. Jetzt haften auch die Rechtsnachfolger der Tochterunternehmen. Zum Zeitpunkt der Kartellverfahren war die Wurstlücke jedoch legal.
Gebühren (1): Versandkosten für Tickets sind unwirksam
Das Oberlandesgericht Bremen erklärte bestimmte Gebühren eines Onlineanbieters von Veranstaltungstickets für unwirksam. Sowohl die Bearbeitungsgebühr von 29,90 Euro für den Premiumversand als auch die Gebühr von 2,50 Euro für das Selbstausdrucken der Tickets dürfen nicht mehr erhoben werden. Gegen die Gebühren hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt.
Das Gericht erklärte, dass der Tickethändler den Versand der Tickets vertraglich ohnehin schulde. Beim Selbstausdrucken durch den Ticketkäufer entstehen dem Tickethändler außerdem keine eigenen Aufwendungen außer der Bereitstellung eines Links zum Download des Tickets. Wegen grundsätzlicher Fragen hat das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen (Urteil vom 15. Juni 2017, Az 5 U 16/16)
Gebühren (2): Kreditbearbeitungsgebühren für Unternehmen sind unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte zusätzliche Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge mit Unternehmen für unwirksam. Geklagt hatten Unternehmen, in deren Darlehensverträgen die Bank eine Klausel eingefügt hatte, nach der ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt bzw. eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen sei.
Der BGH begründete seine Entscheidung u. a. damit, dass die Unternehmen bereits Zinsen für die Darlehen zahlen. Weitere Gebühren würden die Darlehensnehmer unangemessen benachteiligen.
Nach dem Urteil können Unternehmer, Gewerbetreibende und Selbständige Kreditbearbeitungsgebühren für Darlehensverträge ab 2014 zurückfordern. Für die Zeit davor gilt die dreijährige Verjährungsfrist (Urteil vom 04. Juli 2017, Az XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16)
Gesetze & Verordnungen
Wettbewerbsregister: Schwarze Liste für schwarze Schafe
Der Bundestag verabschiedete mit dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Erfassung von Unternehmen, die schwerwiegende Rechtsverstöße begangen haben. Zu den Rechtsverstößen zählen u. a. Bestechung, Kartellrechtsverstöße, Steuerhinterziehung, Betrug sowie Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Mindestlohngesetz oder das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Unternehmen, die im Wettbewerbsregister erfasst wurden, werden von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Das bundesweite Register wird vom Bundeskartellamt geführt. Erfasste Unternehmen sind vor der Eintragung anzuhören. Nach der Eintragung besteht die Möglichkeit der Löschung, sofern das Unternehmen seine Zuverlässigkeit nachweist.
