Betriebsführung
Kurz informiert
ep2/2011, 1 Seite
ALG II - PKV-Beiträge volle Übernahme Mit einem Grundsatzurteil entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 18.01. 2011, dass privat krankenversicherte Bezieher des ALG II einen Anspruch auf die vollständige Übernahme ihrer PKV-Beiträge besitzen - Az.: B 4 AS 108/10 R. Gegenwärtig gibt es etwa 60000 Bezieher von ALG II, die privat krankenversichert sind. Im konkreten Fall wurden dem Kläger, einem vormals Selbstständigen, nur 129,54 Euro seines 207,39 Euro hohen Beitrags zur PKV erstattet. Die Differenz von knapp 80 Euro sollte er selbst aus der Regelleistung zahlen. Doch dagegen wehrte sich der Mann erfolgreich. Nach Ansicht des BSG sei das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum privat versicherter ALG II-Empfänger gefährdet, falls die PKV-Beiträge vom Grundsicherungsträger nicht komplett übernommen würden. Die Regelung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen müsse für jenen Personenkreis analog angewandt werden. Der Urteilsbegründung zufolge ergebe sich hieraus eine Verpflichtung der Jobcenter zur Übernahme der Beiträge in voller Höhe. Urteil zur Krankenhaustagegeld-Versicherung Zahlungen aus einer Krankenhaustagegeld-Versicherung dürfen grundsätzlich auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angerechnet werden. Das geht ebenfalls aus einer aktuellen Entscheidung des BSG vom 18.01.2011 hervor - Az.: B 4 AS 90/10 R. Wegen mehrtägiger Krankenhausaufenthalte erhielt der Kläger aus seiner seit Längerem bestehenden Krankenhaustagegeld-Versicherung etwa 170 Euro. Diese Leistungen wollte der Grundsicherungsträger auf dessen ALG II anrechnen. Im Ergebnis eines erfolglosen Widerspruchs zog der Mann vor Gericht und klagte dagegen - wieder ohne Erfolg. Weder das Sozial- und Landessozialgericht noch das vom Kläger in Revision angerufene BSG gaben ihm Recht und wiesen die Klage in allen Instanzen als unbegründet zurück. Die Leistungen aus einer Krankenhaustagegeld-Versicherung wären grundsätzlich als Einkommen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu berücksichtigen und somit keine zweckbestimmten Einnahmen nach § 11 Absatz 3 SGB II zur Sicherung des Lebensunterhalts. Freiwillige Arbeitslosenversicherung ab 2011 Fristen. Wer ab 01.01.2011 als Selbstständiger in die Arbeitslosenversicherung (AV) einzahlt, kann nach 5 Jahren und dann jeweils mit einer 3-monatigen Frist das Versicherungsverhältnis kündigen. Die AV endet auch bei einem Beitragsrückstand von 3 Monaten. Wer bereits als Selbstständiger versichert ist und ab 2011 nicht mehr in der AV bleiben möchte, hat bis zum 31.12.2010 ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum 31.03.2011 rückwirkend ausgeübt werden kann. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten, nicht mehr eines Monats, nach Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Beitrag. Der Monatsbeitrag bemisst sich ab 2011 an der halben und ab 2012 an der vollen Bezugsgrenze der gesetzlichen Sozialversicherung. Damit steigen die Beiträge von 17,89 Euro (alte Länder) und 15,19 Euro (neue Länder) ab 2011 auf etwa 38 und 34 Euro und ab 2012 auf das Doppelte. Für Existenzgründer gibt es eine Sonderregelung- sie zahlen jeweils hälftige Beträge im ersten Jahr nach Aufnahme ihrer Tätigkeit. (Quelle: lightzins) Schufa-Auskunft - auch für kleine Unternehmer Ob als Privatperson oder Kleinunternehmer - nur mit aussagefähigen Informationen über den potentiellen Vertragspartner können geschäftliche Risiken - wie Zahlung und Lieferung - besser eingeschätzt werden. Deshalb ermöglicht es die Schufa nun auch Privatpersonen, eine Unternehmensauskunft auf Basis zuverlässiger und aktueller Datenquellen einzuholen, z. B. über: · wirtschaftlich relevante Bonitätsinformationen aus bisherigen Zahlungserfahrungen · Informationen über wirtschaftliche Verflechtungen aller Funktionsträger · ausführliche Handelsregisterinformationen. Auch kleine Elektrofirmen können sich mithilfe des Services zur wirtschaftlichen Situation ihrer Auftraggeber, z. B. bei größeren Projekten, kundig machen. Immerhin verzeichnete das Statistische Bundesamt von Januar bis Oktober 2010 insgesamt 19 828 Unternehmenspleiten und etwa 16 % davon im Baugewerbe. TAN-Listen auf Papier bald passé Als erste Großbank stellt die Postbank Bankgeschäfte mit schriftlichen Nummerncodes völlig ein - im April gehört dann auch für Privatkunden die Papier-Tan-Liste wohl der Vergangenheit an. Man setzt auf die Verfahren Tan per SMS oder das sogenannte Chip-Tan-Verfahren. Die per SMS zugestellten Tan-Nummern sind nur für die jeweilige Transaktion gültig und verfallen, wenn sie nicht genutzt werden. Das Chip-Tan-Verfahren funktioniert mit einem sogenannten Tan-Generator. Das Gerät erzeugt, z. B. hier im Zusammenspiel mit der Postbank-Card, und dem Online-Banking eine Tan, die nur für kurze Zeit und nur für die jeweils aktuelle Transaktion gültig ist. Damit soll wieder mehr Sicherheit im Online-Banking erreicht werden. Die Kunden vieler Volks- und Raiffeisenbanken nutzen schon länger ausschließlich die Verschlüsselung per SMS oder Lesegerät. Auch die Sparkassen arbeiten daran, das iTan-Verfahren bald einzustellen. Elektropraktiker, Berlin 65 (2011) 2 104 KURZ INFORMIERT TERMINE Arbeitsschutz-Seminar - Lichtbogen live 2011 Zielgruppe: Planer, Betreiber, Betriebs- und Montagepersonal Veranstaltungsort: IPH, Institut „Prüffeld für elektrische Hochleistungstechnik“, 12681 Berlin, Landsberger Allee 378a, Raum 49, Haus 1 Veranstalter: Ingenieurbüro Vogler Termine 2011: 14.,15. April und 19., 20. Mai 22., 23. September und 13., 14. Oktober Ablauf des Tagesseminars · von 8:00-11:00 Uhr - Vortragsteil · von 11:15-13:00 Uhr - Lichtbogenvorführungen im Prüffeld Seminarschwerpunkte · Störlichtbogenunfälle - Ursachen und Statistik · Einsatzmöglichkeiten von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) · Gefährdungsanalyse, Situation und Stand der Normung · physikalische Grundlagen des Niederspannungslichtbogens · Wirkung und Auswirkungen auf Personen und Anlagen · präventiver Schutz - bei Planung, Errichtung und Anlagenbetrieb · Möglichkeiten und Grenzen des Schutzes Lichtbogenvorführungen · Ziehen einer NH-Sicherung unter Last · Verhalten einer E&K-Einrichtung · offener Lichtbogen · Einwirkung des Lichtbogens auf PSA · Demonstration des Arcon-Löschsystems Anmeldung: Telefon: 0305328659; E-Mail: IBV-Berlin@t-online.de BETRIEBSFÜHRUNG
Downloads
Laden Sie diesen Artikel herunterTop Fachartikel
In den letzten 7 Tagen:
Sie haben eine Fachfrage?
