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Betriebsführung

Gesetzlich versichert - als Privatpatient behandelt

ep10/2008, 3 Seiten

Immer mehr Menschen investieren in ihre Gesundheit und kümmern sich eigenständig um ihre Vorsorge. Der Markt für private Kranken-Zusatzversicherungen boomt. Mit über 19 Mio. solcher Policen haben die Bundesbürger bereits ihren gesetzlichen Schutz aufgestockt: von A wie Auslandsreisekrankenversicherung bis Z wie Zahn-Zusatzversicherung.


Zahlreiche Angebote Gesetzlich versichert, aber als Privatpatient behandelt - das ist machbar. Immer mehr Menschen investieren in ihre Gesundheit und kümmern sich selbst um ihre Vorsorge. Aber wann ist dies sinnvoll, und welche Möglichkeiten gibt es? Ergänzende Leistungen Da gibt es Lückenfüller für die ambulante Behandlung und den Aufenthalt im Krankenhaus - wie z. B. Heilpraktikerleistung oder Chefarztbehandlung inklusive Ein- und Zweibettzimmer. Dazu kommen Tarife, die weitgehend die Zuzahlungen übernehmen, mit denen Kassenpatienten im Zuge der Gesundheitsreform in den vergangenen Jahren immer stärker belastet wurden - angefangen von den zehn Euro Praxisgebühr, über Arzneimittel, bis hin zum Zahnersatz. Individuelle Leistungen Zu den aktuelleren Angeboten zählen außerdem Vorsorgetarife für so genannte IGEL-Leistungen. IGEL steht dabei für individuelle Gesundheitsleistungen - vom Patienten in der Arztpraxis selbst zu zahlende Leistungen. Das betrifft z. B. Schönheitsoperationen, Entfernung von Tätowierungen, aber auch reise- und sportmedizinische Beratung. Experten geben Auskunft „Gesundheit ist ein Megatrend. 260 Mrd. Euro geben die Bundesbürger jährlich für gesundheitsnahe Leistungen aus“, frohlockt denn auch die Assekuranz. „Man muss schon sehr schauen, welche zusätzliche Versicherung man da einkauft. Es gibt auch viel Unnötiges“, so die Ärztin in der Patientenberatung Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen - www.verbraucher.de. Nicht sinnvoll sind demnach Tarife, die Zuzahlungen rückerstatten. Auch der Brillenersatz in zahlreichen ambulanten Zusatztarifen fällt in ihren Augen in die Kategorie „n.n. - nicht nötig“. Die 150 Euro im Schnitt, die dabei alle zwei Jahre für eine neue Brille fließen, kann man auch selber ansparen. Unverzichtbar dagegen für die meisten ist der Auslandsreisekrankenschutz - oft im selben Paket. Aber den gibt es auch als Einzelpolice oft sehr günstig. BETRIEBSFÜHRUNG Gesetzlich versichert - als Privatpatient behandelt Immer mehr Menschen investieren in ihre Gesundheit und kümmern sich eigenständig um ihre Vorsorge. Der Markt für private Kranken-Zusatzversicherungen boomt. Mit über 19 Mio. solcher Policen haben die Bundesbürger bereits ihren gesetzlichen Schutz aufgestockt: von A wie Auslandsreisekrankenversicherung bis Z wie Zahn-Zusatzversicherung. %'!, /" 3)% %).% /$%2 %). 42!.30/24)%2%. %3 ')"4 )--%2 %).%. 0!33%.$%. 0%5'%/4 WWWPEUGEOTDE 0ROBEFAHRTEN UND )NFOLINE ` -IN FàR !NRUFE AUS DEM &ESTNETZ DER $T 4ELEKOM GGF ABWEICHENDER -OBILFUNKTARIF 5NVERBINDLICHE 0REISEMPFEHLUNG DES (ERSTELLERS ZZGL GESETZL -EHRWERTSTEUER UND ÄBERFàHRUNGSKOSTEN "EI EINER !USWAHL AUS ZAHLREICHEN VERFàGBAREN 6ARIANTEN l NDEN 3IE IMMER EINEN 0%5'%/4 MIT DEM 3IE VIEL BEWEGEN KÚNNENQ $ER NEUE "IPPER AB n` !UEN KLEIN INNEN GRO MIT BIS ZU M 6OLUMEN Q $ER 0ARTNER /RIGIN AB n ` +OMPAKT WENDIG UND DURCHDACHTE $ETAILS Q $ER NEUE 0ARTNER AB n ` -IT DEN BESTEN :ULADUNGSWERTEN SEINER +LASSE VON Z " BIS ZU KG EP1008-886-892 19.09.2008 15:28 Uhr Seite 886 In anderen Fällen muss man abwägen - etwa beim Zahnersatz. „Sofern man die Regelversorgung möchte - wo der Festzuschuss der Kasse je nach Bonus 50 oder 65 % der Basisversorgung abdeckt - ist im Grunde keine zusätzliche Versicherung nötig“, meint die Verbraucherschützerin. Da dürfte es normalerweise genügen, etwas Geld zurückzulegen, um damit den Eigenanteil zu bestreiten. Wird eine höherwertige Versorgung angestrebt - bis hin zu Inlays und Implantaten - kann es sich finanziell eher empfehlen, eine Zusatzpolice abzuschließen. Sinnvoll kann ggf. auch die Besserstellung als Patient im stationären Bereich mit Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung sowie - bei so genannten Restkostentarifen - auch freier Krankenhauswahl sein. Sich beraten lassen „Im Idealfall kommen Vorsorgewillige vorher zu uns. Manchmal aber auch im Nachhinein mit der Frage: Ist denn dieser Zusatzvertrag überhaupt sinnvoll?“, so die Patientenberaterin D. Hubloher. Was sie dabei oft erlebt: Viele wollen beispielsweise Heilpraktikerleistungen erst einmal versichern, um sie vielleicht irgendwann in Anspruch zu nehmen. „Aber für das Geld, das man bis dahin über die Jahre an Beitrag zahlt, kann man auch auf eigene Rechnung zum Heilpraktiker gehen.“ Was man wirklich zusätzlich benötigt Der Knackpunkt besteht darin, genau zu überlegen, welche Leistungen man wirklich braucht. Und dann sollte verglichen werden: · Was zahlt man übers Jahr an Beitrag? · Was bekommt man an maximaler Leistung? · Rechnet es sich überhaupt? „Und im Bereich Heilpraktiker rechnet es sich oft nicht“, so Daniela Hubloher. „Das wäre nur dann der Fall, wenn jemand häufiger dorthin zur Behandlung geht und einen hohen Erstattungssatz von mindestens 80 % mit möglichst hohen Obergrenzen wählt.“ Dieses Gegenrechnen fehle gerade bei Tarifen mit scheinbar kleinen Beiträgen leider oft, bedauert die Expertin der Verbraucherzentrale. Sonst käme womöglich schwerlich jemand auf die Idee, etwa eine Brillenzusatzversicherung abzuschließen. Zur Wahl steht neuerdings auch, sich ambulant als Privatpatient behandeln zu lassen. Eine teure Angelegenheit. Mit 150 bis 200 Euro monatlich muss zum Beispiel eine 52-Jährige hier in etwa rechnen. „Will man wirklich einmal zu einem Facharzt gehen, der nur privat behandelt, rentiert es sich vermutlich eher, das aus eigener Tasche zu bezahlen“, so Daniela Hubloher. Krankentagegeld-Versicherung ist wichtig „Vieles tendiert in Richtung Luxusversicherung“, meint der gerichtlich zugelassene Versicherungsberater Hans-Herrmann Lüschen aus Berlin - www.versberater.de. Aus seiner Beratungspraxis weiß er: Viele seiner selbstständigen Klienten würden schon gern die eine oder andere private Kranken-Zusatzversicherung abschließen. „Aber wenn sie dann hören, was das kostet und die pingeligen Gesundheitsfragen lesen, heißt es in letzter Zeit häufiger: Ach, ich komme auch ohne aus.“ Eine Ausnahme bildet nur die Krankentagegeld-Versicherung, zu der auch Lüschen rät - allerdings nicht gleich für den ersten Krankheitstag. Das wäre zu teuer. Versicherungsmakler Christian Oppermann aus Weimar - www.vm-oppermann.de - erklärt: „Krankenhaustagegeld, Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer - das sind keine existenziell wichtigen Policen. Wenn man Geld übrig hat, gut - dann bezahlt man das. Ansonsten gibt es weit Wichtigeres.“ Gerade für Selbstständige sind das nach seiner Überzeugung die Krankentagegeldversicherung sowie die Betriebsunterbrechungsversicherung infolge Krankheit, die allerdings kaum einer kennt. BETRIEBSFÜHRUNG $)% 0%5'%/4 .54:&!(2:%5'% Q $ER %XPERT AB n ` %XZELLENTES &AHRVERHALTEN ,UFTFEDERUNG JE NACH -ODELL Q $ER "OXER AB n ` -IT EINEM ,ADEVOLUMEN VON BIS ZU M UND EXTRABREITEN 4àRENQ +RAFTVOLLE UND WIRTSCHAFTLICHE $IESEL -OTORISIERUNGEN Q 6IELE "RANCHENLÚSUNGEN MIT 3PEZIALEINRICHTUNGENQ 3O FËLLT DIE !RBEIT LEICHTER 6/. 02/&)3 &Ä2 02/&)3 u)NTERNATIONAL 6AN OF THE 9EAR h u)NTERNATIONAL 6AN OF THE 9EAR h MIT VON MÚGL 0UNKTEN EINER INTERN *URY +%0 4RANSPORTER DES *AHRES IN DER )MPORTWERTUNG DER ,IEFERWAGEN EP1008-886-892 19.09.2008 15:28 Uhr Seite 887 Dann muss Oppermann in der Regel erst einmal Aufklärungsarbeit leisten: Miete, Leasingraten usw. - das muss ja schließlich auch beglichen werden, wenn der Betriebsinhaber krankheitsbedingt die Firma zeitweise dichtmachen muss. Oder das Gehalt für einen Ersatzmann, den man für diese Zeit mit ins Boot holt, muss herausspringen. Tatsächliche Einkommenshöhe entscheidet „Die meisten denken, dass sie das stillschweigend gleich mit über das Krankentagegeld regeln können und liegen damit falsch. Die Versicherung zahlt nur den Nettoverdienst - keinen Cent mehr. Mit den Bedingungen ist nicht zu spaßen“, warnt Versicherungsberater Lüschen. Für hundert Euro Krankengeld täglich bezahlt, aber nur die Hälfte überwiesen bekommen - das ist kein Fehler der Versicherung - wie er im Beratungsgespräch immer mal wieder klarstellen muss. Man kann sich nur in der tatsächlichen Einkommenshöhe absichern. „Selbstständige gehen beim Krankentagegeld oft zu hoch ran“, stellt er fest. Es ist genau hinzuschauen, wann man mit welcher Leistung beim Zusatzschutz rechnen kann - das ist auf jeden Fall angeraten. „Hier kann es, wenn im Vertrag ungünstig festgelegt, an der Schnittstelle zur Berufsunfähigkeit zu einer Lücke im Risikoschutz kommen“, weist Patientenberaterin D. Hubloher auf Fallen im Kleingedruckten hin. Manche Krankenversicherer zahlen nach Antragstellung auf Berufsunfähigkeit noch 3 oder auch 6 Monate weiter - bis der Entscheid durch ist, andere nicht. Wartezeiten beachten Im Übrigen sollte man auch beim privaten Kranken-Zusatzschutz die vertraglich festgelegten Wartezeiten einplanen: bei Zahnersatz und Entbindung - in der Regel acht Monate, ansonsten drei Monate. Darüber hinaus gibt es bei Zahnersatz für die ersten drei Jahre oft gewisse Einschränkungen bei der Kostenübernahme. Vor Abschluss ist außerdem zu bedenken, dass viele Zusatzpolicen eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren haben. Private Zusatzpolicen - Prioritäten setzen Auslandsreisekrankenversicherung. Im Krankheitsfall können hohe Kosten entstehen, für die keine gesetzliche Kasse aufkommt - insbesondere für den medizinisch notwendigen Rücktransport. Bewertung. Die Police ist wichtig für alle Auslandsreisenden. Die Kosten für die Absicherung auf privaten Reisen betragen ab ca. 5 Euro jährlich. Ambulante Kranken-Zusatzversicherungen. Sie decken einen großen Teil der Mehrkosten, aber nicht alles - wenn man sich ambulant als Privatpatient behandeln lassen möchte und daher bei der Kasse das Kostenerstattungsprinzip wählt. Bewertung. Die Versicherung ist weniger wichtig, sehr teuer - je nach Leistungsspektrum und Anbieter zwischen monatlich 26 Euro bis 127 Euro (30-jähriger Mann) oder 46 Eiro bis 165 Euro für eine gleichaltrige Frau. Ambulante Ergänzungstarife. Das ist ein Mix verschiedener Leistungen, die von der Kasse nicht, nicht mehr oder nur noch teilweise bezahlt werden. Man ist weiter Kassenpatient und erlangt nicht den Status als Privatpatient. Meist sind hier im Leistungsumfang mit unterschiedlichen Anteilen enthalten: · Zahnersatz - häufig 20 bis 30 % - des Rechnungsbetrags · Heilpraktiker - 50 bis 80 % · Hilfsmittel - Brillen, Kontaktlinsen · Auslandsreisekrankenversicherung · kleines Krankenhaustagegeld. Teilweise mit in die Pakete geschnürt sind Vorsorgeuntersuchungen sowie Zuzahlungen zu Praxisgebühren und Arzneimitteln. Bewertung. Sie ist weniger wichtig. Vorher ist zu überlegen, was man tatsächlich braucht, um Pakete danach auszuwählen - im Einzelfall selber zahlen oder Einzelpolice (Auslandsreise) abschließen. Kosten je Leistungsspektrum pro Monat: für 30-Jährige liegen diese zwischen zwei und 36 Euro (Mann) oder bis zu 50 Euro (Frau). Die Zahn-Zusatzversicherung übernimmt häufig 20 bis 30 % des Rechnungsbetrages für Zahnersatz. Bewertung. Sie ist weniger wichtig. Ansparen ist günstiger - ansonsten besser als Solo-Police vereinbaren statt in Kombination mit anderen Leistungen, die man kaum nutzt. Kosten für 30-Jährige schwanken monatlich zwischen einem Euro und 21 Euro (Mann) oder bis 28 Euro (Frau). Kranken-Zusatzversicherung für Praxisgebühr. Diese ist unnötig. Vorsorgetarife für IGEL-Leistungen. Das sind individuelle Gesundheitsleistungen, die nicht zum Kassen-Leistungskatalog gehören oder im Einzelfall nicht erstattungsfähig sind, weil sie an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind, wie z. B. Glaukomu. a. Früherkennungsuntersuchungen, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, Blutgruppenbestimmungen usw. Bewertung. Wichtig ist die Police nur, wenn sie häufig genutzt wird - ansonsten nicht nötig. Stationäre Kranken-Zusatzversicherung. Sie sichert den Status als Privatpatient im Krankenhaus mit wahlweise Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer und freier Krankenhauswahl im bestimmten Umkreis. Bewertung. Sie ist ggf. sinnvoll, aber nicht existenziell wichtig. Die monatlichen Kosten liegen für 30-Jährige zwischen 23 und 58 Euro (Mann) oder zwischen 28 Euro und 76 Euro (Frau). Krankenhaus-Tagegeldversicherung - nicht zu verwechseln mit der Kranken-Tagegeldversicherung. Die Police ist gedacht für zusätzliche Aufwendungen bei Krankenhausaufenthalt (z. B. Telefonkarte usw.). Bewertung. Darauf ist ggf. zu verzichten. Krankentagegeld-Versicherung. Sie fängt längeren Verdienstausfall auf und besteht aus einem festen Tagessatz, der sich aus dem Netto berechnet und dieses nicht übersteigen darf. Es ist ratsam, hierbei den Steuerberater hinzuziehen (Bereicherungsverbot). Die Versicherung zahlt unbegrenzte Zeit. Je später der Leistungsbeginn, umso günstiger ist die Prämie. Bewertung. Für Selbstständige ist sie wichtig bis unverzichtbar. Günstig ist die Versicherung als Staffelregelung - z. B. 50 Euro ab 3. Woche, weitere 50 Euro ab der 6. Woche. Monatliche Kosten: für 30-Jährige für jeweils fünf Euro täglich z. B. bei Auszahlung ab 43. Tag: 0,70 Euro bis 2,35 Euro (Mann) und 1,15 bis 2,35 Euro (Frau). Betriebsunterbrechung. Abgewandeltes Krankentagegeld ist eher bekannt als Betriebsunterbrechung bei Krankheit. Die Versicherung ersetzt gegen Nachweis den entgangenen Betriebsgewinn und zahlt fixe Betriebskosten - längstens zwei Jahre. Bewertung. Die Police ist wichtig, denn sie hilft insbesondere Ein-Mann-Betrieben im Notfall, über die Runden zu kommen. C. Fritz Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 10 888 BETRIEBSFÜHRUNG INFOS & TIPPS Private Kranken-Zusatzversicherungen · Angebote vergleichen. Spezielle Zusatzpolicen bekommt man auch über die eigene gesetzliche Kasse zu Sonderkonditionen - in Kooperation mit einer privaten Versicherung. Sie sind oft nur geringfügig günstiger als die am freien Markt. Doch diesen Gruppenrabatt verliert man beim Kassenwechsel. · Kleingedrucktes genau lesen. Verzichtet die Gesellschaft auf ihr ordentliches Kündigungsrecht nach einem Schadenfall in den ersten drei Jahren? Das ist ein wichtiges Auswahlkriterium. · Gesundheitsfragen genau beantworten. Ansonsten kann die Gesellschaft auch hier noch zehn Jahre nach Abschluss wegen arglistiger Täuschung den Vertrag rückwirkend für null und nichtig erklären und Leistungen zurückfordern. Tipp: Ausführliche Infos im Ratgeber „Private Kranken- und Pflegezusatzversicherungen“ der Verbraucherzentralen, Bestellung unter: www.verbraucherzentrale-nrw.de. EP1008-886-892 19.09.2008 15:28 Uhr Seite 888

Autor
  • C. Fritz
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