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Recht | Fachplanung | Betriebsführung und -Ausstattung

Aus EU, Bundestag und Gerichtssälen

Recht & Gesetz (Juni 2017)

21.06.2017

Büroschlaf, Morddrohung, Sexfotos, Bauplanung, Autogas, Rentenrecht – aktuelle Urteile und Gesetze im Überblick.

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Die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen wird ebenfalls fortgesetzt. Dagegen strich die Bundesregierung die Steuervorteile für Flüssiggas (Autogas, LPG) ab 2018. Als Begründung wird aufgeführt, dass nur wenige Autofahrer Erdgas nutzen, während mit Flüssiggas etwa eine halbe Million Autofahrer unterwegs sind.

Bauplanungsrecht: Enger, höher, lauter

Zur Förderung des Wohnungsbaus beschlossen Bundestag und Bundesrat Änderungen des Bauplanungsrechts.

Im Gesetz zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt wurde u. a. die neue Kategorie Urbane Gebiete eingeführt. In diesen Gebieten sind Wohngebäude, Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandel, Beherbergungsgewerbe, Schank- und Speisewirtschaften und Anlagen für Religion, Kultur, Soziales, Gesundheit oder Sport zulässig.

Die Trennung von Wohnen und Gewerbe wird in Urbanen Gebieten aufgehoben. Die Flächen sollen durch eine dichtere und höhere Bebauung effektiver genutzt werden. Dafür wird die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geändert. Die gewerblichen Lärmimmissionswerte dürfen in Urbanen Gebieten am Tag um drei Dezibel (A) höher sein und damit bei 63 Dezibel liegen. In der Nacht gilt wie bisher ein Höchstwert von 45 Dezibel.

Auf Sportanlagen dürfen die Richtwerte in den Abendstunden sowie den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen um fünf Dezibel erhöht werden.

Verpackungsgesetz: Pfandpflicht für Schorle

Der Anteil von Mehrweg-Getränkeflaschen ist in Deutschland von über 70 Prozent im Jahr 2004 auf derzeit nur noch rund 40 Prozent gesunken. Um dieser Entwicklung gegenzusteuern, beschloss die Bundesregierung das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (Verpackungsgesetz). Es tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Bei Getränken wird die Pfandpflicht auf Einwegverpackungen für Frucht- und Gemüsenektar mit Kohlensäure und für Mischgetränke mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent erweitert. Eine generelle Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen ist laut Umweltministerium unverhältnismäßig und mit dem Grundgesetz nur schwer vereinbar.

Im Einzelhandel müssen Regale mit Symbolen für Einweg- oder Mehrwegflaschen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung für Einweg oder Mehrweg auf den Etiketten bleibt für die Getränkehersteller freiwillig.

Eine einheitliche Wertstofftonne für Deutschland wird nicht eingeführt. Jede Kommune kann weiterhin selbst entscheiden, ob sie gelbe Tonnen oder Säcke für Verpackungsmüll oder orangefarbene Tonnen für alle Wertstoffe anbieten.

Eine noch zu gründende Zentrale Stelle soll die Umsetzung des Gesetzes überwachen. Hersteller jener Verpackungen, die unter das Verpackungsgesetz fallen, werden verpflichtet, ihre Produkte vor der Erstauslieferung bei der Zentralen Stelle registrieren zu lassen. Nur registrierte Verpackungen dürfen beim dualen System angemeldet werden. Die Zentrale Stelle wird in Eigenverantwortung der Wirtschaft organisiert.

Unterhalt: Vorschuss bis 18

Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt zahlt, springt der Staat mit einem Vorschuss ein. Bisher war der Vorschuss auf eine Bezugsdauer von sechs Jahren begrenzt. Außerdem wurde der Vorschuss nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gezahlt.

Am 1. Juli 2017 werden diese Begrenzungen aufgehoben. Der monatliche Unterhaltsvorschuss beträgt dann für Kinder bis zu 5 Jahren 150 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahren 201 Euro, für Kinder von 12 bis 17 Jahren 268 Euro.


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Autor
Name: Jürgen Winkler