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Aus EU, Bundestag und Gerichtssälen

Recht & Gesetz (Juni 2017)

21.06.2017

Büroschlaf, Morddrohung, Sexfotos, Bauplanung, Autogas, Rentenrecht – aktuelle Urteile und Gesetze im Überblick.

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Waffenrecht: Amnestie für Illegale

Die Bundesregierung hat das Waffenrecht reformiert. Um den Bestand an illegalen Waffen zu reduzieren, sieht das Gesetz eine Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor. Sie ist auf ein Jahr befristet.

Die Amnestie soll Besitzern von illegalen Waffen und Munition die Möglichkeit geben, beides straffrei bei der Polizei oder den zuständigen Behören abzuliefern.

Erlaubnispflichtige Schusswaffen müssen ab jetzt in einem Waffenschrank der Stufe 0 oder 1 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

Majestätsbeleidigung: Keine Straftat mehr

Bundespräsident Gauck hatte sich gegen die Abschaffung des sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen gewehrt. Nach der Übergabe seines Amts an Bundespräsident Steinmeier stand der Streichung des Paragrafen nichts mehr im Weg. Zum 1. Januar 2018 wird die Strafvorschrift des § 103 StGB (Majestätsbeleidigung) aufgehoben.

Renten: Ost und West, ein großes Fest

Nach nur 34 Jahren sollen die Renten in Ost- und Westdeutschland angeglichen sein. Am 1. Juli 2017 beginnt die Angleichung in sieben Schritten.

Der Rentenwert (Ost) soll im Verhältnis zum aktuellen Rentenwert betragen:

  • zum 1. Juli 2018: 95,8 Prozent
  • zum 1. Juli 2019: 96,5 Prozent
  • zum 1. Juli 2020: 97,2 Prozent
  • zum 1. Juli 2021: 97,9 Prozent
  • zum 1. Juli 2022: 98,6 Prozent
  • zum 1. Juli 2023: 99,3 Prozent
  • zum 1. Juli 2024: 100 Prozent

Für die Ostrentner wird im Gegenzug die Hochwertung der Ostentgelte schrittweise abgeschafft. Bisher werden für die Rentenberechnung Ost die Arbeitsentgelte am Durchschnittsentgelt West gemessen.

Da die Entgelte im Osten geringer sind als im Westen, werden sie für die Rentenberechnung mit dem Hochwertungsfaktor aufgewertet. Damit kompensiert die Bundesregierung das geringere Lohnniveau im Osten, um für Ostrentner Nachteile bei der Rentenhöhe zu vermeiden.

Der Hochwertungsfaktor entfällt ab 1. Juli 2024. Die Bundesregierung geht zu diesem Stichtag von einer vollzogenen Angleichung der Löhne und Gehälter in Ost und West aus.


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Autor
Name: Jürgen Winkler