Zum Hauptinhalt springen 
Photovoltaik | Regenerative/Alternative Energien | Energietechnik/Erzeugung-weitere | Fachplanung

Neues Mieterstromgesetz: Kontroverse Reaktionen

Mieterstrom macht keinen glücklich

08.05.2017

Auf Wunsch der Bundesregierung sollen Mieter in Mehrfamilienhäusern von klimafreundlich erzeugtem Strom profitieren. Kaum ist die Tinte unter dem Kabinettsbeschluss zum Mieterstromgesetz getrocknet, hagelt es Kritik von allen Seiten.

Seiten

Das Bundeskabinett brachte am 26. April 2017 das neue Mieterstromgesetz auf den Weg (hier als pdf). Nach einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Gutachten könnten 3,8 Millionen Haushalte zukünftig Ökostrom von ihrem Vermieter beziehen – falls beispielsweise eine Solaranlage auf dem Dach ihres Wohnhauses montiert ist. Dafür darf der Vermieter einen Zuschlag in Rechnung stellen. Trotzdem zahlen die Mieter weniger, weil Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Umlagen und Stromsteuer wegfallen. Diese Regelung gilt auch für Blockheizkraftwerke. Klimafreundlich direkt im Wohnhaus erzeugten Strom zu beziehen, können sich 66 Prozent der Mieter vorstellen, ermittelte das Meinungsforschungsinstitut YouGov. Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung muss noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen.Was auf den ersten Blick gut aussieht, stößt jedoch von mehreren Seiten auf Kritik. Die Immobilienwirtschaft bemängelt am Kabinettsbeschluss, dass die Förderwürdigkeit von Ökostrom auf das Gebäude beschränkt ist, in dem er erzeugt und verbraucht wird.„Diese Beschränkung ist praxisfern. Nicht jedes Wohngebäude eignet sich aufgrund der Ausrichtung oder baulichen Situation für die Installation von Solaranlagen“, sagt Rolf Buch, Vizepräsident des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA). Er schlägt eine Quartierslösung vor und fordert, die Beschränkung auf Einzelgebäude genauso aufzuheben wie die auf Wohnbauten.

Höhere Gewerbesteuer?

Schwierig seien auch die steuerlichen Aspekte dieser umweltfreundlichen Energieerzeugung. Für diese wird nämlich Gewerbesteuer fällig, für Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung jedoch nicht. Lassen sich die Einnahmen nicht sauber trennen, droht die „Gewerbesteuerinfektion“: Sämtliche genannten Einnahmen würden der Gewerbesteuer unterworfen, befürchtet der Interessenverband ZIA.Das sieht der Spitzenverband der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen genauso. Er repräsentiert nach eigenen Angaben Unternehmen, die insgesamt 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften. „Es ist ungerecht, gerade diejenigen Unternehmen durch eine steuerliche Belastung ihres Vermietungsgeschäfts zu bestrafen, die sich für die Energiewende vor Ort engagieren wollen“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Wohnungsunternehmen werden in diesem Punkt weiterhin ausgebremst.“


Seiten

Autor
Name: Olaf Tost