
Energiewende: Solarstrom für Mieter
Großes Photovoltaik-Potential in Deutschlands Städten
Berechnungen zufolge könnten in den 20 größten deutschen Städten etwa 1,4 Millionen Mieter ihren Strom aus Photovoltaik-Anlagen beziehen. Das ergab eine Potentialanalyse für solaren Mieterstrom, die kürzlich vorgestellt wurde.
Der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Deutsche Mieterbund (DMB), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V. (eaD) kamen zum Ergebnis, dass bis zu 33.000 Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf großen Wohngebäuden Strom für Großstädter liefern könnten.
Wohnungswirtschaft, Mieterbund, Solarwirtschaft und Energie- und Klimaschutzagenturen ziehen für eine schnelle Verbreitung solarer Mietstromangebote an einem Strang und verfolgen gemeinsam das Ziel, möglichst viele Mieter umfangreich über die Vorteile von PV-Anlagen und Solarstrom aufzuklären. Außerdem müssen Wohnungs- und Energiewirtschaft über die Chancen alternativer Mietstromangebote informiert werden, um den PV-Ausbau voranzutreiben und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.
Positive Reaktionen auf Analyse
Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), Carsten König, zeigt sich optimistisch: „Jetzt geht es endlich los mit dem Mieterstrom in Deutschlands Metropolen. Stark gesunkene Photovoltaik-Preise und das neue Mieterstromgesetz der Bundesregierung machen dies möglich. Wir beobachten am Markt eine stark wachsende Zahl an Akteuren, die aus den Startlöchern kommen und Mieterstromprojekte umsetzen wollen.“
„Mieterstromprojekte sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende im Wohngebäudebereich. Um das Potenzial voll auszuschöpfen, müssen aber noch Hemmnisse aus dem Weg geräumt werden. Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden gravierend steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig. Das Gewerbesteuergesetz muss hier dringend angepasst werden“, ergänzt Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).