
Neues Mieterstromgesetz: Kontroverse Reaktionen
Mieterstrom macht keinen glücklich
Auf Wunsch der Bundesregierung sollen Mieter in Mehrfamilienhäusern von klimafreundlich erzeugtem Strom profitieren. Kaum ist die Tinte unter dem Kabinettsbeschluss zum Mieterstromgesetz getrocknet, hagelt es Kritik von allen Seiten.
Das Bundeskabinett brachte am 26. April 2017 das neue Mieterstromgesetz auf den Weg (hier als pdf). Nach einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Gutachten könnten 3,8 Millionen Haushalte zukünftig Ökostrom von ihrem Vermieter beziehen – falls beispielsweise eine Solaranlage auf dem Dach ihres Wohnhauses montiert ist. Dafür darf der Vermieter einen Zuschlag in Rechnung stellen.
Trotzdem zahlen die Mieter weniger, weil Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Umlagen und Stromsteuer wegfallen. Diese Regelung gilt auch für Blockheizkraftwerke. Klimafreundlich direkt im Wohnhaus erzeugten Strom zu beziehen, können sich 66 Prozent der Mieter vorstellen, ermittelte das Meinungsforschungsinstitut YouGov. Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung muss noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen.
Was auf den ersten Blick gut aussieht, stößt jedoch von mehreren Seiten auf Kritik. Die Immobilienwirtschaft bemängelt am Kabinettsbeschluss, dass die Förderwürdigkeit von Ökostrom auf das Gebäude beschränkt ist, in dem er erzeugt und verbraucht wird.
„Diese Beschränkung ist praxisfern. Nicht jedes Wohngebäude eignet sich aufgrund der Ausrichtung oder baulichen Situation für die Installation von Solaranlagen“, sagt Rolf Buch, Vizepräsident des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA). Er schlägt eine Quartierslösung vor und fordert, die Beschränkung auf Einzelgebäude genauso aufzuheben wie die auf Wohnbauten.