Kommunale Beleuchtung: Lichtqualität verbessern und Kosten senken
Strom und Geld sparen – Förderprogramm für Kommunen
Die Kosten für Beleuchtung nehmen einen großen Teil des Budgets von Städten und Gemeinden ein. Mit einem Förderprogramm der Bundesregierung werden die Kommunen zum Stromsparen angeregt und finanziell entlastet.
Der Anteil des Stromverbrauchs durch Beleuchtung liegt beispielsweise bei Parkhäusern zwischen 70 und 85 Prozent und bei Sporthallen zwischen 50 und 70 Prozent. Auch die Beleuchtung in Büros und Verwaltungen, Schulen oder Werkhallen verbraucht bis zu 50 Prozent. Hier liegt für Kommunen die Chance, mit gutem Beispiel voranzugehen und neben Ressourcen auch Geld zu sparen.
„Vor allem die Beleuchtung sorgt für einen hohen Stromverbrauch. Die Technik ist bei 75 Prozent der gewerblichen Gebäude älter als 25 Jahre und überwiegend ohne effiziente Lichtsteuerung im Einsatz“, sagt Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer der Brancheninitiative licht.d
Chance für finanzschwache Kommunen
Auch 2017 werden wieder Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gefördert. Auf diesem Weg können vor allem finanzschwache Kommunen ihre Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Außenbeleuchtung mit effizienter LED-Technologie subventioniert ausstatten. Das BMUB-Förderprogramm hat zwei Antragsfenster für 2017 vorgesehen: das erste lief bis Ende März, das zweite läuft vom 1. Juli bis 30. September 2017.
Wer Anträge stellen kann
Kommunen und Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen, Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung, Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, öffentliche gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen, öffentliche und freie gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise deren Träger können Förderung beantragen.
Was gefördert wird
Für die Förderung von Innen- und Hallenbeleuchtung ist die Reduktion von mindestens 50 Prozent der CO2-Emmission Vorgabe. Darüber hinaus muss das Projekt eine Mindestgröße berücksichtigen.
Auch die LED-Außenbeleuchtung wird 2017 wieder gefördert. 20 Prozent Förderung erhalten Konzepte, die den CO2-Ausstoß um 70 Prozent reduzieren. Werden dabei die Lichtsteuerung berücksichtigt und der CO2-Ausstoß um 80 Prozent verringert, sind 25 Prozent Investitionszuschuss möglich. Der Projektträger Jülich ist mit dem Management vom BMUB beauftragt und berät zum Förderprogramm und zur Antragstellung.
Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten können einen erhöhten Fördersatz von bis zu 30 Prozent für die LED-Außenbeleuchtung und bis zu 40 Prozent für die Innenbeleuchtung erhalt

