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Regenerative/Alternative Energien

EEG-Reform - Das ändert sich ab August für Solarstrom-Erzeuger

15.07.2014

Ab August treten verschiedene Änderungen für Neuanlagen zur Solarstromerzeugung in Kraft. Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) erklärt, was sich ändert und was Solarstrom-Erzeuger künftig beachten müssen.

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Ökostrom-Umlage auf Eigenverbrauch von Solarstrom
Wer selbst erzeugten Solarstrom aus einer neuen Solarstromanlage auch selbst verbrauchen möchte, muss  im Grundsatz darauf künftig 40 Prozent der EEG-Umlage entrichten. Der Übergang soll gleitend erfolgen: Bis Ende 2015 sind 30 Prozent, bis Ende 2016 dann 35 Prozent der jeweils gültigen Ökostrom-Umlage auf die Eigenversorgung mit Solarstrom zu entrichten. Für 2014 sind das rund 1,9 Cent je Kilowattstunde (kWh). Ab 2017 gelten die vollen 40 Prozent – auch für Photovoltaik-Anlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2016 errichtet wurden.

Bagatellgrenze für private Eigenversorger
PV-Anlagen mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt – typische Solarstromanlagen auf Eigenheimen – sind von der Abgabe ausgenommen. In der Regel bleibt damit Solarstrom vom Dach eines Einfamilienhauses, der vor Ort verbraucht wird, auch unter dem EEG 2014 von der Ökostrom-Umlage befreit. Darüber hinaus erhöht sich ab 1. August 2014 die Einspeisevergütung für den Solarstrom neuer Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung von 10 bis 1.000 Kilowatt um 0,3 Cent je kWh – unabhängig davon, ob diese einen Teil ihres Solarstroms selbst verbrauchen oder nicht.

Einspeisevergütung oder Marktprämie
Die Bundesregierung führt mit dem EEG 2014 zudem die "verpflichtende Direktvermarktung" ein. Betreiber neuer Solarstromanlagen mit 500 Kilowatt installierter Leistung (kWp) oder mehr (ab 2016 bereits ab 100 kWp) brauchen demnach einen Direktvermarkter, sofern sie ihren überschüssigen Solarstrom nicht selbst verkaufen wollen. Für kleinere Solarstromanlagen gilt weiterhin die garantierte Einspeisevergütung mit einer Laufzeit von 20 Jahren.

Bei der künftigen Festlegung der Förderhöhe für Photovoltaik-Neuanlagen wird von der Bundesregierung am Prinzip des "atmenden Deckels" festgehalten. Je nach prognostizierter Marktgröße wird danach für Photovoltaik-Neuanlagen die Förderhöhe für jeweils 20 Jahre fixiert. Wächst die Nachfrage nach Solarstromanlagen schneller als politisch erwünscht, sinkt die Förderung für Neuanlagen ebenfalls schneller. Schrumpft der Markt, sinkt die Förderung langsamer, um den Photovoltaik-Markt in der Folge durch eine Verbesserung der Rentabilität wieder zu beleben.

"Die Förderkürzungen der vergangenen Jahre waren überzogen. Das hat der Markteinbruch der letzten Monate schmerzhaft gezeigt", sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. "Jetzt hat die Bundesregierung die Degressionsschraube etwas gelockert, nach unserer Einschätzung allerdings nur halbherzig. Es wird nicht zuletzt von der weiteren Preisentwicklung von Photovoltaik-Systemen abhängen, ob und wie schnell diese Maßnahme greift."


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