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Elektrotechnik
Kurz informiert
ep8/2014, 2 Seiten
Branche Aktuell 600 Elektropraktiker, Berlin 68 (2014) 8 Kurz informiert ZVEH: Meisterpflicht nicht in Frage stellen Vom Erhalt der Meisterpflicht über die Reform des EEG bis zu den Trends bei der Gebäudeautomatisierung reichte das Themenspektrum der ZVEH-Jahrestagung, die diesmal in Timmendorfer Strand stattfand. In zahlreichen Gremiensitzungen erörterten die Delegierten die aktuellen Entwicklungen und die damit verbundenen Herausforderungen für die Branche. ZVEH-Vizepräsident Lothar Hellmann hob auf der Mitgliederversammlung in Vertretung des erkrankten Präsidenten Walter Tschischka hervor, dass die E-Handwerke derzeit hervorragend aufgestellt seien. Aufgrund ihrer guten Auftragslage und der konjunkturellen Situation hätten sie allen Grund, optimistisch in die Zukunft zu blicken. Allerdings müssten die Rahmenbedingungen auch künftig auf nationaler und europäischer Ebene stimmen, um erfolgreich am Markt agieren zu können. Daher dürfte, so Hellmann, die Meisterpflicht nicht in Frage gestellt werden. Sie sei eine unverzichtbare Grundlage, um hochqualifizierte Fachkräfte für die gefahrengeneigten Tätigkeiten der E-Handwerke auszubilden. Bei seinem Überblick über das Engagement des Verbands hob der Vizepräsident die Erfolge in der politischen Arbeit hervor, so beispielweise bei der Neugestaltung des Elektrogesetzes. Er verwies auch auf die erfreuliche Entwicklung der E-Marke mit mittlerweile über 7000 Mitgliedsbetrieben und 52 Partnern. Auf der öffentlichen Festveranstaltung bescheinigte Gastredner Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giro verbands, den E-Handwerken, mit die attraktivsten Ausbildungsberufe zu haben. Auch er forderte Planungs- und Rechtssicherheit, um insbesondere die Potentiale Der neue ep-Expertenrat Unsere Experten stehen Ihnen am Dienstag, dem 26.08.2014, von 9 bis 21 Uhr, zur kostenfreien Beratung zur Verfügung. Der ep sponsert diesen Service. Außer den normalen Telefongebühren fallen für Sie keine Kosten an. Geben Sie lediglich Ihre siebenstellige ep-Kundennummer an (siehe 1. Zeile des Etiketts oder letzte Rechnung). Schwerpunkte: Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge, Unfall, Kfz, Betriebshaftpflicht, aber auch Sonstiges zum Thema Ansprechpartner: Hans-Herrmann Lüschen, unabhängiger, gerichtlich zugelassener Versicherungsberater Hotline: 0441 6835811 oder 0177 8410425 Schwerpunkte: Betriebliche und private Altersvorsorge, Makler-, Berater-, Vermittlerhaftung, Steuerberatung, Sanierung, Unternehmensnachfolge Ansprechpartner: Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), geprüfter Finanz- und Anlageberater, Bankkaufmann, Betriebswirt (MBA) Hotline: 089 179090-0 Schwerpunkte: Vergabe- und Bauvertragsrecht, VOB, z. B. Mängelansprüche, Verzugsschäden, Vergütungsansprüche, Präqualifikation, Abnahme, Schlussrechnung Ansprechpartnerin: Annett Süß, Rechtsanwältin (Dresden), Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Hotline: 0351 8489094 Schwerpunkte: KNX, LON, Gebäudevisualisierungen, Rekonstruktion von Bus-Anlagen Ansprechpartner: Hannes Leidenroth Dipl.-Ing. (FH) Hotline: 04481 8970 oder 0151 17213569 Schwerpunkte: KNX, LON, DDC-Systeme, Mediensteuerungen, Visualisierungssysteme Ansprechpartner: Peer Schmidt Dipl.-Ing. (FH), Sachverständiger für Gebäudeautomation Hotline (17 bis 21 Uhr): 0700 73377246 Strömer-Rätsel Mitmachen und gewinnen Mit etwas Glück können Sie in diesem Monat einen Knarren koffer VDE 1/4" von Haupa gewinnen. Das 18-teilige Set mit 1-Komponenten-Isolierung ermöglicht nun auch im Bereich der kleinen 1/4"-Werkzeuge ein Arbeiten unter Spannung. Die VDE-geprüften Werkzeuge eignen sich nach IEC 60900 zum Gebrauch bis AC 1000 V. Um an unserem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen Sie einfach dieses kleine Rätsel lösen: Elektromeister Strömer hat 15 000 Euro im Lotto gewonnen. Einen Teil des Geldes legt er zu einem Zinssatz von 3 % p.a., den anderen zu 2 % p.a. an. Nach einem Jahr erhält der Meister insgesamt 400 Euro Zinsen. Frage: Wie groß sind die beiden Teilbeträge? Ihre - hoffentlich richtige - Antwort können Sie uns per Post, Fax oder E-Mail zusenden: Redaktion Elektropraktiker Am Friedrichshain 22 10407 Berlin Fax: 030 42151251 E-Mail: redaktion@elektropraktiker.de Wir wünschen allen Teilnehmern viel Glück. Einsendeschluss ist der 31.08.2014. ZVEH-Jahrestagung in Timmendorf: In zahlreichen Sitzungen erörterten die Delegierten der Landesinnungsverbände die Trends und Herausforderungen für die E-Handwerke Quelle: ZVEH Branche Aktuell Elektropraktiker, Berlin 68 (2014) 8 601 rund um die Energiewende - zum Beispiel im Bereich der Energieeffizienzsteigerung - ausschöpfen zu können. Elektromobilität: etz zeichnet Pioniere aus Mitte Juli wurden im Stuttgarter Elektro Technologie Zentrum (etz) vorbildliche Unternehmen des Elektrohandwerks ausgezeichnet, die erfolgreich eine Fortbildung zum Experten für Infrastruktur und Systeme der Elektromobilität absolviert haben. Ihre Qualifizierung erfolgte im Rahmen eines Projekts, das vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg gefördert und vom etz gemeinsam mit dem Fachverband für Elektro- und Informations technik durchgeführt wurde. Kaum ein Kunde macht sich Gedanken über die technischen Anforderungen einer E-Tankstelle, denn eine fehlerhafte Elektroinstallation könnte beim Laden des Fahrzeugs schnell zu Gefahren führen. Zur Montage und zum Anschluss sicherer Ladestationen werden daher Elektrofachkräfte mit dem speziellem Know-how benötigt. Das etz bietet seit 2012 Seminare zur fachgerechten Planung, Installation sowie Wartung und Service von Ladeinfrastruktursystemen an. Im Rahmen des Tags der Elektromobilität konnte etz-Geschäftsführer Dr. Jürgen Jarosch über 200 Besucher zu einer innovativen E-Mobility-Leistungsschau begrüßen. Projektleiter Jörg Veit stellte heraus, dass während der dreijährigen Projektlaufzeit insgesamt 93 Teilnehmer im Themenbereich geschult wurden. Von diesen qualifizierten sich 48 zu Spezialisten für Ladeinfrastruktursysteme der Elektromobilität und 16 zu Experten mit tiefer gehendem Wissen rund um das Aufgabengebiet. Der Mittelstandsbeauftragte der Landesregierung Peter Hofelich und Fachverbandspräsident Thomas Bürkle überreichten den anwesenden Spezialisten und Experten die begehrte Abschlussurkunde. Auf einer begleitenden Erlebnistour konnten sich die Besucher über Ladesysteme, Solar-Carports mit PV-Speicher, vernetztes Laden, Energiemanagement sowie Anbindungsmöglichkeiten an das intelligente Haus informieren. Ein weiterer Höhepunkt war eine E-Mobility-Ausstellung mit 12 Elektrofahrzeugen. Mit dem Projekt „Qualifizierung zur Fachkraft für Infrastruktur und Systeme der Elektromobilität (FI-Semo)“ hat das etz einen wichtigen Beitrag für die Qualifizierung des Elektro- und IT-Handwerks geleistet, mit dem es die Fachbetriebe beim Einstieg in innovative und wachstumsstarke Geschäftsfelder unterstützt. Weitere Informationen: www.etz-stuttgart.de etz-Projektleiter Jörg Veit (4. v. l.) zeigt die Möglichkeiten des vernetzten Ladens von Elektrofahrzeugen Quelle: etz EEG-Reform: Das ändert sich beim Solarstrom Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat am 11. Juli 2014 den Bundesrat passiert. Ab August 2014 treten damit verschiedene Änderungen für PV-Neuanlagen in Kraft. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat die wichtigsten Eckdaten zusammengestellt: Ökostrom-Umlage auf Eigenverbrauch von Solarstrom. Wer eigenerzeugten Solarstrom aus einer neuen PV-Anlage selbst verbraucht, muss im Grundsatz darauf künftig 40 % der EEG-Umlage entrichten. Der Übergang soll gleitend erfolgen: Bis Ende 2015 sind es 30 %, bis Ende 2016 dann 35 % der jeweils gültigen Umlage. Ab 2017 gelten die vollen 40 % - auch für Photovoltaikanlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2016 errichtet wurden. Bagatellgrenze für private Eigenversorger. PV-Anlagen mit einer Bemessungsleistung von maximal 10 kW sind von der EEG-Abgabe ausgenommen. EU-Politiker und die Bundesregierung hatten ursprünglich geplant, alle solaren Selbstversorger künftig mit mindestens 70 % der derzeitigen Ökostrom-Umlage in Höhe von 6,24 Cent/kWh zu belasten. Einspeisevergütung oder Marktprämie. Die Bundesregierung führt mit dem EEG 2014 zudem die „verpflichtende Direktvermarktung“ ein. Betreiber neuer Solarstromanlagen mit 500 kWP installierter Leistung und mehr (ab 2016: 100 kWP ) brauchen demnach einen Direktvermarkter, sofern sie ihren überschüssigen Solarstrom nicht selbst verkaufen wollen. Da die erzielbaren Erlöse an der Strombörse die Kosten einer Solarstromanlage allein nicht decken können, erhalten Betreiber zusätzlich eine Marktprämie. Die Prämie füllt die Differenz zur Höhe der nach dem bisherigen System gewährten Einspeisevergütung auf. Für den Mehraufwand durch die Direktvermarktung erhält der Betreiber einen Aufschlag in Höhe von 0,4 Cent/kWh auf die Marktprämie. Für kleinere Solarstromanlagen gilt weiterhin die garantierte Einspeisever gütung mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Solarförderung sinkt bei Marktflaute weniger schnell. Bei der künftigen Festlegung der Förderhöhe hält die Bundesregierung am Prinzip des „atmenden Deckels“ fest. Je nach prognostizierter Marktgröße wird danach für Neuanlagen die Förderhöhe für jeweils 20 Jahre fixiert. Wächst die Nachfrage nach Solarstromanlagen schneller als politisch erwünscht, sinkt die Förderung für Neuanlagen ebenfalls schneller. Schrumpft der Markt, sinkt die Förderung langsamer, um den Photovoltaik-Markt in der Folge durch eine Verbesserung der Rentabilität wieder zu beleben. „Die Förderkürzungen der vergangenen Jahre waren überzogen. Das hat der Markteinbruch der letzten Monate schmerzhaft gezeigt“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Jetzt hat die Bundesregierung die Degressionsschraube etwas gelockert, nach unserer Einschätzung allerdings nur halbherzig. Es wird nicht zuletzt von der weiteren Preisentwicklung von Photovoltaik-Systemen abhängen, ob und wie schnell diese Maßnahme greift.“ Bestehende Eigenversorgungsanlagen. Die rund 1,4 Mio. PV-Anlagen in Deutschland, die bereits vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, fallen unter den Bestandsschutz. Auf ihre Betreiber kommen keine Änderungen zu. Haben die Betreiber vor diesem Stichtag bereits Teile ihres Solarstroms selbst verwendet, bleibt der Eigenverbrauch auch künftig von der EEG-Umlage befreit. Das gilt auch bei Modernisierungen und Ersatzinvestitionen. Wichtig: Die Anlagenleistung darf dadurch um höchstens 30 % gesteigert werden. Grünstromvermarktung unter neuen Vorzeichen. Bisher galt für Ökostrom bei der lokalen Direktlieferung eine um zwei Cent reduzierte EEG-Umlage: Der Gesetzgeber streicht diese Regelung. „Das erschwert die regionale Versorgung von Mietern mit Ökostrom“, so Körnig. Auf den letzten Metern wurde noch eine Verordnungsermächtigung in das Gesetz aufgenommen, die dem Gesetzgeber hier Nachbesserungen ermöglicht. „Es ist nicht einsehbar, warum Mieter schlechter gestellt werden als Eigenheimbesitzer, wenn sie Solarstrom vom eigenen Dach beziehen. Schließlich gilt es, die Energiewende endlich auch in die Innenstädte zu tragen“, fordert Körnig. Weitere Infos: www.solarwirtschaft.de
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