BGH-Urteil: Vergessene Formalität kann teuer werden
Drastische Rückforderungen bei nicht angemeldeten PV-Anlagen
Mehreren hundert Betreibern von PV-Anlagen wird ein Formular zum Verhängnis, das sie viel Geld kosten kann. Nach einem Urteil des BGH müssen sie auf Fördermittel verzichten – und bereits ausgezahltes Geld zurückzahlen.
Nun reagiert die Bundesnetzagentur und will ein Anlagenregister schaffen, bei dem sich Netzbetreiber rückversichern können, welcher Betreiber seine Anlage ordnungsgemäß angemeldet hat. Ab Herbst 2017 soll das Register in Betrieb gehen.
Verlässliche Anmeldezahlen werden dringend benötigt, damit die Subventionen zentral gesteuert werden können. Empfindliche Strafen sind deshalb gewollt. Die jüngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat die Strafen jedoch deutlich abgemildert, sodass nur noch ein Verlust von 20 Prozent droht. Dennoch wird die Entscheidung betroffene Anlagenbetreiber hart treffen, hatten sie sich doch von ihrer PV-Anlage eine dauerhafte Geldeinnahme erhofft.
Urteil vom 5. Juli 2017, Az. VIII ZR 147/16

