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Energietechnik/-Anwendungen

Care-Energy

Der Kunde ist immer der Dumme

04.07.2016

Stromanbieter Care-Energy und Netzbetreiber 50Hertz streiten sich. Es geht um viel Geld. Leidtragende sind 70.000 Stromkunden.

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Worum geht es?

Zum 28. Juni 2016, 24 Uhr, kündigte Netzbetreiber 50Hertz den Bilanzkreisvertrag mit Care-Energy. Einen Tag zuvor hatte die Care-Energy Management GmbH mit sofortiger Wirkung die Lieferanten- und Bilanzkreisverträge mit 50Hertz gekündigt.

Damit war die Stromversorgung von ca. 70.000 Kunden in Hamburg und Ostdeutschland gekappt. Sie mussten kurzfristig von Versorgern wie Vattenfall übernommen werden.

Seit 1. Juli werden alle betroffenen Kunden von Care-Energy wieder über 50Hertz mit Strom beliefert.

Was sagt Care-Energy?

Care-Energy begründete die Vertragskündigungen mit "überzogenen Umlagenforderungen und Energiemengenberechnungen" durch 50Hertz.

Das Unternehmen sieht sich als Dienstleister, der von der Zahlung der EEG-Umlage an 50Hertz befreit ist. Die Bundesnetzagentur ist gegenteiliger Ansicht, sie verhängte mehrfach Zwangsgelder gegen Tochterfirmen der Care-Energy AG wegen ausstehender EEG-Umlagen.

Was sagt 50Hertz?

Der Netzbetreiber verweist auf offene EEG-Abschlagsrechnungen für März und April. Gemäß EEG sei die Kündigung durch den Netzbetreiber gerechtfertigt, wenn sich der Stromanbieter mit mehr als einer EEG-Abschlagsforderung im Rückstand befindet.

Was sagt die Aufsichtsbehörde?

Die Bundesnetzagentur eröffnete ein Aufsichtsverfahren gegen Care-Energy. Innerhalb von zwei Wochen muss das Unternehmen Nachweise über die Anzahl der Kunden liefern, die vom 28. Juni bis 1. Juli zwangsweise notversorgt wurden.

Die Bundesnetzagentur fordert außerdem Nachweise über die Solvenz des Unternehmes und die fachliche Eignung des Führungspersonals. Selbst deren Schufa-Auskünfte müssen vorgelegt werden.

Offenbar ist die Bundesnetzagentur nicht von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Stromanbieters überzeugt. Im Beschluss zum Aufsichtsverfahren schreibt die Behörde: "Ein Geschäftsmodell, das auf Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung der EEG-Umlage basiert, wirft erhebliche Zweifel an seiner Nachhaltigkeit auf."

Was sagt die Verbraucherzentrale?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät den Kunden: Verträge sofort kündigen.


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Autor
Name: Jürgen Winkler