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Elektromobilität | Betriebsausstattung

Elektromobilität: Ladestationenpflicht für Bauherren

Mein Haus, mein Auto, meine Ladestation

14.10.2016

Die EU will einen Teil der Kosten für die Ladesäuleninfrastruktur privatisieren. Ab 2019 soll vor jedem neuen oder renovierten Haus eine Ladestation stehen – bezahlt vom Bauherren. 

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Die lückenhafte Infrastruktur bei den Ladestationen bremst die Nachfrage nach E-Autos. Wer nicht sicher sein kann, für sein E-Auto eine Lademöglichkeit in Wohnungs- oder Arbeitsplatznähe zu finden, überlegt sich den Kauf eines Stromers dreimal.

Die Bundesländer Bayern, Hessen und Sachsen wollen mit einer Bundesratsinitiative die Errichtung von Ladesäulen erleichtern (siehe auch: Wohin mit den Ladesäulen?)

Auf EU-Ebene geht man einen Schritt weiter. Nach einem Bericht der britischen Tageszeitung The Guardian bereitet die Europäische Union eine Richtlinie vor, um die Infrastruktur bei Ladestationen zu verbessern – ohne die Staatshaushalte noch mehr zu belasten.

Ab 2019 sollen Bauherren verpflichtet werden, an jedem neu gebauten oder renovierten Haus eine Ladestation zu errichten. Außerdem ist geplant, ab 2023 zehn Prozent aller Parkplätze in Neubauten (Parkhäuser, Tiefgaragen, Parkflächen) verpflichtend mit Ladestationen auszurüsten.

Die Ladestationenpflicht für Bauherren soll für alle Neubauten gelten, egal, ob Einfamilienhaus auf dem Land oder Wohnblock in der Neubausiedlung.


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Autor
Name: Jürgen Winkler