
Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Notstromversorgung mit Generator am Traktor
Wie sind Notstromversorgungen in landwirtschaftlichen Betriebsstätten auszuführen und welche Anforderungen werden dabei an die Erdung gestellt?
Frage:
Bestehende ortsfeste Anlagen oder Teile davon mit TN-System oder TT-System in landwirtschaftlichen Betriebsstätten sollen mit einer Umschalteinrichtung 63 A für die Notstromversorgung ausgestattet werden. Die Zählervorsicherungen haben jeweils einen Nennstrom von 50 A. Als Ersatzstromerzeuger soll jeweils ein Zapfwellengenerator dienen. Von dessen Sternpunkt ist der Neutralleiter herausgeführt. Der Generator ist für den Anschluss der ortsfesten Anlage mit einer Industriesteckdose nach DIN EN 60309 (VDE 0623-2) [1] (früher „CEE 17“) versehen, und zwar in der Sonderausführung mit Lage der Neutralleiterbuchse auf „1 Uhr“ zur Erzielung der Unverwechselbarkeit mit der normalen Ausführung „6 Uhr“.
Für die Verbindung zwischen dem Generator und der ortsfesten Anlage habe ich flexible Leitung des Typs H07-RN-F mit einem Industriestecker in Sonderausführung und einer normalen Industriekupplung („6 Uhr“) vorgesehen, ferner am Gebäude eine entsprechende Aufbausteckdose.
Ich habe folgende Fragen:
1. Ist die beabsichtigte Ausführung der Verbindung richtig?
2. Wie ist die Notstromversorgung ansonsten auszuführen?
3. Welche Anforderungen werden an die Erdung gestellt?
4. Ist ein FI-Schutzschalter erforderlich? Ich erinnere mich, etwas von einem solchen mit dem Bemessungsdifferenzstrom 300 mA gelesen zu haben.
Antwort:
Die Antwort gilt auch dann, wenn sich der ortsveränderliche Generator für die Notstromversorgung nicht auf einem Fahrzeug befindet.
Zu 1. Die vorgesehene Ausführung der Verbindung zwischen dem Generator und der fest verlegten Anlage ist richtig. Die Sonderausführung („1 Uhr“) der Industriesteckdose am Generator soll verhindern, dass unkundige Personen etwas anschließen, das den Elektroschutz nicht gewährleistet. Die Aufbausteckdose muss wegen des Überspannungsschutzes mit möglichst kleinem Abstand zur Haupterdungsschiene angeordnet werden.
Bei der Nutzung des Generators für nicht ortsfeste Verbraucher („Feldbetrieb“) ist eine Isolierung des Sternpunktes von Schutzleiter und Körper erforderlich.
Zu 2. Die Notstromversorgung wird zweckmäßigerweise entsprechend dem Bild ausgeführt. Näheres kann den folgenden Beiträgen entnommen werden: [2], Abschnitte 3, 4 und 6; [3]; [4]; und insbesondere [5]. Die in den Beiträgen aufgeführten Normen sind allerdings zum Teil inaktuell und durch neue Ausgaben ersetzt.
Zu 3. Im Gehäuse der Umschalteinrichtung werden der Schutzleiter und der Neutralleiter miteinander verbunden. Dadurch wird der vorhandene Erder des Gebäudes zum Betriebserder des Generators, d. h. er wirkt wie der Niederspannungs-Betriebserder einer Umspannstation. Für ihn ist keine maximale Erdungsimpedanz vorgeschrieben, weil bei einem Körperschluss kein Fehlerstrom über Erde fließt.
Beim Notstrombetrieb wirkt immer das TN-S-System, auch wenn der Netzbetrieb für das TT-System ausgeführt ist.
