Elektrounfall an einer Park-Beleuchtung
Leserkommentar: „Schutzleiter ja oder nein?“
Zur Leseranfrage „Schutzleiteranschluss an einer öffentlichen Beleuchtung“ von Werner Hörmann im ep 10-2017 erreichte uns der folgende Leserkommentar.
Bei einem leitfähigen Mast einer Leuchte kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass sich der Mast in mehr oder weniger leitfähigem Kontakt mit der örtlichen Erde befindet. Wenn solch ein leitfähiger Mast nicht in den Schutzpotentialausgleich eingebunden ist, dann muss jedoch davon ausgegangen werden, dass im Fehlerfall Berührspannungen größer als 50 Volt auftreten können. Eine Vermeidung von gefährlichen Berührspannungen an einem leitfähigen Mast einer Leuchte ist nur dann sicher möglich, wenn der leitfähige Mast zuverlässig und dauerhaft in den Schutzpotentialausgleich eingebunden wird.
Der in der Antwort auf die Leseranfrage beschriebene Verdrahtungsfehler führte dazu, dass der leitfähige Mast (fremdes leitfähiges Teil) zu einem "gefährlichen aktiven Teil" wurde (DIN VDE 0100-200:2006, Abschnitt 826-12-12):
- aktives Teil, von dem unter bestimmten Bedingungen ein schädlicher elektrischer Schlag ausgehen kann.
Als der Elektriker den unter Spannung stehenden Mast berührte, kam es zu einer gefährlichen Körperdurchströmung.
Der Name des Lesers ist der Redaktion bekannt.

