Elektrounfall an einer Park-Beleuchtung
Leserkommentar: „Schutzleiter ja oder nein?“
Zur Leseranfrage „Schutzleiteranschluss an einer öffentlichen Beleuchtung“ von Werner Hörmann im ep 10-2017 erreichte uns der folgende Leserkommentar.
Der Begriff "elektrisches Betriebsmittel" ist wie folgt definiert (DIN VDE 0100-200:2006, Abschnitt 826-16-01):
- Produkt, das zum Zweck der Erzeugung, Umwandlung, Übertragung, Verteilung oder Anwendung von elektrischer Energie benutzt wird, z. B. Maschine, Transformatoren, Schaltgeräte und Steuergeräte, Messgeräte, Schutzeinrichtungen, Kabel und Leitungen, elektrischen Verbrauchsmittel.
Nach dieser Definition für "elektrische Betriebsmittel" aus VDE 0100-200, kann es sich beim Mast einer Leuchte nicht um ein elektrisches Betriebsmittel handeln.
Die Klassifizierung in Schutzklasse I oder Schutzklasse II ist nur für elektrische Betriebsmittel zulässig und sinnvoll. Elektrische Betriebsmittel der Schutzklasse II müssen zudem gem. DIN EN 0100-410:2007 Abschnitt 412.2.1.1 durch das "doppelte Rechteck" eindeutig als Betriebsmittel der Schutzklasse II gekennzeichnet sein. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Betriebsmittel, die vom jeweiligen Hersteller nicht mit dem "doppelten Rechteck" gekennzeichnet sind, keine elektrischen Betriebsmittel der Schutzklasse II sind.
Da der leitfähige Mast einer Leuchte im Regelfall kein elektrisches Betriebsmittel ist, kann der auch nicht als Schutzklasse I oder Schutzklasse II klassifiziert werden.
Nun stellt sich folgende Frage: Wenn der Mast einer Leuchte kein elektrisches Betriebsmittel ist, was ist er dann?
Das VDE-Vorschriftenwerk unterscheidet bei "gleichzeitig berührbaren leitfähigen Teilen" folgende Teile (DIN VDE 0100-200:2006, Abschnitt 826-12-12):
- aktive Teile
- Körper
- fremde leitfähige Teile
- Schutzleiter
- Erdreich oder leitfähiger Fußboden
Der Mast einer Leuchte ist, im Sinn der DIN VDE 0100, im Regelfall ein sog. "fremdes leitfähiges Teil".
Der Begriff "fremdes leitfähiges Teil" ist in der DIN VDE 0100 wie folgt definiert (DIN VDE 0100-200:2006, Abschnitt 826-12-12):
- leitfähiges Teil, das nicht zur elektrischen Anlage gehört, das jedoch ein elektrisches Potential, im Allgemeinen das einer örtlichen Erde, einführen kann
Fremde leitfähige Teile können nicht als Schutzklasse I oder Schutzklasse II klassifiziert werden, da sie weder elektrische Betriebsmittel sind, noch zur elektrischen Anlage gehören.

