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Symbolbild (Bild: lichtmaster/stock.adobe.com)
Normen und Vorschriften | Schutzmaßnahmen | Erdung und Potentialausgleich | Installationstechnik

Elektrounfall an einer Park-Beleuchtung

Leserkommentar: „Schutzleiter ja oder nein?“

22.11.2017

Zur Leseranfrage „Schutzleiteranschluss an einer öffentlichen Beleuchtung“ von Werner Hörmann im ep 10-2017 erreichte uns der folgende Leserkommentar. 

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In der Ausgabe 10-2017 Ihrer Fachzeitschrift wird in der Rubrik Leseranfragen beschrieben, wie es zu einem Elektrounfall eines Elektrikers an einer Park-Beleuchtung kam. Der Elektriker hatte bei Wartungsarbeiten einen unter Spannung stehenden Leuchtenmast berührt.

Die Ursache für den Elektrounfall war ein Verdrahtungsfehler. Der Leuchtenkopf der Leuchte (Schutzklasse I) verfügt über einen PE-Anschluss, der auf den PE-Anschluss im Mastanschlusskasten (Schutzklasse II) gelegt war. Der Mast war nicht in den Schutzpotentialausgleich eingebunden.

Ich habe mir die entsprechenden Normen angeschaut und wollte herausbekommen, ob der Mast – aus Sicht des VDE 0100-Vorschriftenwerks – mit in den Schutzpotentialausgleich eingebunden werden muss. 

Ich habe mir auch die Frage gestellt, ob der Elektrounfall durch das Einbinden des Mastes in den Schutzpotentialausgleich hätte verhindert oder dessen Folgen abgemildert werden können. 

Beim Lesen der Antwort auf die Leseranfrage wird deutlich, dass es im Fall der Park-Beleuchtung unterschiedliche Sichtweisen auf den aktuellen Normenstand gibt. Ein Blick auf "Grundsätze in Normen" und auf das Erreichen von Schutzzielen zum Personenschutz können helfen, um "sicherheitsgerichtete" Entscheidungen zu treffen.

Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) weist im Dokument "Grundsätze für das Anwenden von DIN-Normen" darauf hin, dass in DIN-Normen kein Anspruch auf Vollständigkeit, Irrtumsfreiheit, Widerspruchsfreiheit oder auf die umfassende Berücksichtigung von in der Praxis auftretenden Anwendungsfällen erhoben wird. Eine Norm ist nicht die einzige, sondern nur eine Erkenntnisquelle für technisch-ordnungsgemäßes Verhalten. Anwender von Normen sind also aufgefordert, weitere Erkenntnisquellen für technisch-ordnungsgemäßes Verhalten zu nutzten. 

Wenn ein Anwender einer Norm erkennt, dass er durch Maßnahmen, die über die von einer Norm geforderten Maßnahmen hinausgehen, eine möglicherweise entstehende Gefährdung verringern oder verhindern kann, so sollten solche "sicherheitsgerichteten" zusätzlichen Maßnahmen dringend in Erwägung gezogen werden.

Das vorrangige Schutzziel aller Schutzmaßnahmen gegen den "elektrischen Schlag" ist es sicherzustellen, dass die Berührspannung im Fehlerfall dauerhaft kleiner als 50 Volt beträgt. Um dieses Schutzziel zu erreichen, müssen alle geeigneten Maßnahmen durchgeführt werden. Wenn die Schutzerdung eines leitfähigen Mastes einer Lampe eine zum Schutz gegen den elektrischen Schlag geeignete Maßnahme ist, dann sollte sie ausgeführt werden, auch wenn es nicht ausdrücklich von einer Norm gefordert wird. 

Unabhängig davon, dass es sich im oben beschriebenen Fall ursächlich um einen Verdrahtungsfehler handelt, gehört es zur normalen Lebenserfahrung von Elektrikern, dass es auch bei Leitungen mit doppelter oder verstärkter Isolierung zu ungewollten Isolationsfehlern kommen kann. Ein Beispiel hierfür ist z. B. die Beschädigung der Isolierung von Leitungen durch Insekten oder Nagetiere.

Durch das zuverlässige und dauerhafte Einbinden des leitfähigen Mastes der Lampe in den Schutzpotentialausgleich hätte der oben beschriebene Elektrounfall verhindert werden können, und der dem Elektrounfall ursächliche Verdrahtungsfehler wäre aufgefallen, bevor es zu einem Auftreten gefährlicher Berührspannungen gekommen wäre.

Weitere Erläuterungen

Alle innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebrachten elektrischen Betriebsmittel müssen den jeweils anzuwendenden harmonisierten europäischen elektrotechnischen Normen entsprechen. Durch die Ausfertigung der EU-Konformitätserklärung und durch das Anbringen des CE-Zeichens, auf dem jeweiligen Produkt, erklärt der Hersteller bzw. Inverkehrbringer von elektrischen Betriebsmitteln die Konformität mit den jeweils anzuwendenden Normen. EU-Konformitätserklärungen sind auf Anfrage vom jeweiligen Hersteller bzw. Inverkehrbringer zur Verfügung zu stellen.

Der Mast einer Leuchte hat im Regelfall keine "elektrische" Funktion, sondern er hat lediglich eine "mechanische" Funktion. In Hinsicht auf die mechanische Funktion und die Statik von Masten gibt es natürlich anzuwendende Normen, jedoch handelt es sich hierbei nicht um elektrotechnische Normen. 

Alle Produkte, für die keine "elektrotechnische" EU-Konformitätserklärung, auf Grundlage der EU-Niederspannungsrichtlinie, existiert und die nicht explizit als elektrische Betriebsmittel gekennzeichnet sind, sind keine elektrischen Betriebsmittel im Sinn des VDE 0100 Vorschriftenwerks. Somit ist davon auszugehen, dass es sich beim Mast einer Leuchte im Regelfall nicht um ein elektrisches Betriebsmittel im Sinn der VDE 0100 handelt. 


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Autor
Name: Lana Geißler