Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Auswirkungen von Fehlerlichtbögen erkennen
Mit der Ausgabe der DIN VDE 0100-420 vom Oktober 2019 wurde der Abschnitt 421.7 zum Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen überarbeitet. Mit der überarbeiteten Norm wich der verbindliche Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) in bestimmten Bereichen einer Empfehlung sowie einer normativ geforderten Risiko- und Sicherheitsbewertung.
Allerdings ist in der Normenreihe DIN VDE 0100 keine formale Vorgehensweise festgelegt. Dies stellt die Akteure vor die Herausforderung der korrekten und rechtssicheren Durchführung sowie der rechtssicheren Entscheidung.
Der Begriff Risiko findet im Rahmen der Produktherstellung bzw. dem Inverkehrbringen von Produkten im europäischen Wirtschaftsraum Anwendung. Typisches Beispiel ist die Herstellung von Maschinen im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) [1] und die Herstellung von Niederspannungsprodukten nach Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) [2].
Mit dem Begriff Risiko ist der Begriff Gefährdung verbunden. Häufig werden diese Begriffe fälschlicherweise synonym benutzt. Ein Risiko ist im Allgemeinen als Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens und seines Ausmaßes definiert (vgl. [3] und [4]).
Das Risiko hängt somit ab vom Schadensausmaß, das aus der betrachteten Gefährdung resultieren kann und der Wahrscheinlichkeit eines solchen Schadens-eintritts. Bei der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind zu betrachten:
- Exposition einer Gefährdungssituation;
- Eintreten eines Gefährdungsereignisses
- Fähigkeit, den Schaden zu begrenzen.
Eine Gefährdung hingegen ist eine potentielle Schadensquelle, die z. B. bei bestimmungsgemäßer Verwendung einer Maschine oder einer Anlage dauerhaft vorhanden ist oder unerwartet auftreten kann. Sie resultiert sozusagen aus einem vorhandenen Risiko und der Verwendung. Demnach geht einem Schadenseintritt immer eine Gefährdungssituation hervor, die aus der Verwendung einer Anlage oder einer Maschine resultiert und erwartet oder unerwartet von einem Risiko ausgeht.
Risiken gehen von Maschinen, anderen Arbeitsmitteln und Anlagen aus. Dem Risiko steht die Sicherheit entgegen. Je geringer das Risiko, desto höher die Sicherheit und umgekehrt. Ein hinreichendes Maß an Sicherheit ist erreicht, wenn das Restrisiko unterhalb des vertretbaren Restrisikos liegt. Das vertretbare Restrisiko ist das Restrisiko, das in einem bestimmten Zusammenhang nach den gültigen Wertvorstellungen der Gesellschaft akzeptiert wird.
Inverkehrbringen und Risikobeurteilung
Wer ein Produkt im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringt, hat die zutreffenden Richtlinien zu beachten. Das für bestimmte Anwendungsfälle festgelegte Maß an Sicherheit und die damit verbundenen Sicherheits- und Schutzziele sind für Produkte (z. B. Maschinen, Niederspannungsprodukte etc.) in den hierfür gültigen Richtlinien festgelegt. Sie haben zum Ziel, dass
- sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden, und
- der Nutzer/Anwender in die Lage versetzt wird, das Produkt bestimmungsgemäß und sicher zu bedienen.
Zentrales Element beim Inverkehrbringen ist die Risikobeurteilung. Eine Risikobeurteilung besteht aus einer Risikoanalyse und der Risikobewertung. Die Risikoanalyse beinhaltet drei Schritte:

