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Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Auswirkungen von Fehlerlichtbögen erkennen

Risiko- und Sicherheitsbewertung in der Planungsphase
ep3/2020, 7 Seiten

Mit der neuen Ausgabe der DIN VDE 0100-420 vom Oktober 2019 wurde der Abschnitt 421.7 zum Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen überarbeitet. Mit der überarbeiteten Norm wich der verbindliche Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) in bestimmten Bereichen einer Empfehlung sowie einer normativ geforderten Risiko- und Sicherheitsbewertung. Allerdings ist in der Normenreihe DIN VDE 0100 keine formale Vorgehensweise festgelegt. Dies stellt die Akteure vor die Herausforderung der korrekten und rechtssicheren Durchführung sowie der rechtssicheren Entscheidung.


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Der Begriff Risiko findet im Rahmen der Produktherstellung bzw. dem Inverkehrbringen von Produkten im europäischen Wirtschaftsraum Anwendung. Typisches Beispiel ist die Herstellung von Maschinen im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) [1] und die Herstellung von Niederspannungsprodukten nach Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) [2].

Mit dem Begriff Risiko ist der Begriff Gefährdung verbunden. Häufig werden diese Begriffe fälschlicherweise synonym benutzt. Ein Risiko ist im Allgemeinen als Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens und seines Ausmaßes definiert (vgl. [3] und [4]).

Das Risiko hängt somit ab vom Schadensausmaß, das aus der betrachteten Gefährdung resultieren kann und der Wahrscheinlichkeit eines solchen Schadenseintritts. Bei der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind zu betrachten:

  • Exposition einer Gefährdungssituation;

  • Eintreten eines Gefährdungsereignisses;

  • Fähigkeit, den Schaden zu begrenzen.

  • Eine Gefährdung hingegen ist eine potentielle Schadensquelle, die z. B. bei bestimmungsgemäßer Verwendung einer Maschine oder einer Anlage dauerhaft vorhanden ist oder unerwartet auftreten kann. Sie resultiert sozusagen aus einem vorhandenen Risiko und der Verwendung. Demnach geht einem Schadenseintritt immer eine Gefährdungssituation hervor, die aus der Verwendung einer Anlage oder einer Maschine resultiert und erwartet oder unerwartet von einem Risiko ausgeht.

    Risiken gehen von Maschinen, anderen Arbeitsmitteln und Anlagen aus. Dem Risiko steht die Sicherheit entgegen. Je geringer das Risiko, desto höher die Sicherheit und umgekehrt. Ein hinreichendes Maß an Sicherheit ist erreicht, wenn das Restrisiko unterhalb des vertretbaren Restrisikos liegt. Das vertretbare Restrisiko ist das Restrisiko, das in einem bestimmten Zusammenhang nach den gültigen Wertvorstellungen der Gesellschaft akzeptiert wird.

    Inverkehrbringen und Risikobeurteilung

    Wer ein Produkt im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringt, hat die zutreffenden Richtlinien zu beachten. Das für bestimmte Anwendungsfälle festgelegte Maß an Sicherheit und die damit verbundenen Sicherheits- und Schutzziele sind für Produkte (z. B. Maschinen, Niederspannungsprodukte etc.) in den hierfür gültigen Richtlinien festgelegt. Sie haben zum Ziel, dass

    • sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden, und


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    Quellen

    [14] DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2016-02 (zurückgezogen) Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen.

    [15] Schmolke, H.: Brandschutztechnische Bewertung und Prüfung elektrischer Anlagen – Planen, Prüfen, Errichten aus Sicht der Brandschadenverhütung unter Berücksichtigung der VdS-Richtlinien; VDE-Schriftenreihe – Normen verständlich Band 173; 2018. n

    [13] EltAnlagen 2015 – Planung und Bau von Elektroanlagen in öffentlichen Gebäuden; Broschüre Nr. 128 Stand: 06.02.2015; AMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnikstaatlicher und kommunaler Verwaltungen.

    [12] Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) Ausgabe 2017; Ergänzung zur EltAnlagen 2015 Empfehlung Nr. 133; Stand: 23.06.2017; AMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnikstaatlicher und kommunaler Verwaltungen

    [11] DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530):2018-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 530: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Schalt- und Steuergeräte.

    [10] Erläuterungen anlässlich der Veröffentlichung von DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2019-10; Abschnitt 421.7 „Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen in Endstromkreisen“; 2020-02-03; DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

    [9] DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2019-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen.

    [6] DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996, Januar 1997 – aktualisierte Nachdruckfassung Januar 2005.

    [7] DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.

    [8] DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100):2009-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 1: Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe.

    [3] DIN EN ISO 12100:2011-03 Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung (ISO 12100:2010).

    [4] CENELEC Guide 32 – Guidelines for Safety Related Risk Assessment and Risk Reduction for Low Voltage Equipment, Edition 1, 2014-07.

    [5] Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) vom 7. August 1996; zuletzt geändert durch Art. 427 V v. 31.8.2015.

    [1] Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung).

    [2] Richtlinie 2014/35/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt.


    Weitere Bilder



    (Quelle: HUSS-MEDIEN GmbH)


    (Quelle: HUSS-MEDIEN GmbH)


    M


    Vorgehensweise bei der Risikobeurteilung nach CENELEC Guide 32 [4] (Quelle: Fengel; ep)


    Beteiligung der elektrischen Anlage bei der Entstehung eines Brandes mit Schutzvorkehrungen zur Brandverhinderung und Erweiterung der Schutzziele (Quelle: Schmolke; [15]; Fengel; ep)

    Autor
    • M. Fengel
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