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Isolierende Schutzplatten für luftisolierte Mittelspannungsanlagen müssen der DIN VDE 0682 Teil 552 entsprechen (Foto: BG ETEM)
Elektrosicherheit | Betriebsführung | Arbeitsschutzunterweisung

Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Monteur verursachte mit alter Pertinaxplatte Störlichtbogen

04.02.2019

Die Verwendung von veralteten und damit den Sicherheitsbedingungen nicht mehr entsprechenden Arbeitsmaterialien kann zu Arbeitsunfällen führen.

Arbeitsauftrag: In einer Produktionsfirma kam es zu einem Trafoausfall. Mit der Instandsetzung der Kundenanlage beauftragte die Firma einen Installationsbetrieb. Zur Vorabstimmung der Arbeiten fand mit einem Vertreter des zuständigen Netzbetriebes und dem Geschäftsführer des Installationsbetriebes ein Ortstermin statt. Festgelegt wurde, dass für die Arbeiten eine Freischaltung des Trafos erfolgen sollte.

Unfallhergang: Am Unfalltag war der Geschäftsführer des Installationsbetriebes anwesend und nahm eine Einweisung seines Arbeitsverantwortlichen vor. Dieser Mitarbeiter verfügte über eine langjährige Berufserfahrung auch im Mittelspannungsnetz. Das Freischalten des Trafos erfolgte nach den fünf Sicherheitsregeln durch den Arbeitsverantwortlichen, indem er den Lasttrennschalter betätigte. Per Handy meldete dies ein weiterer Kollege der Installationsfirma an die Schaltwarte des Netzbetreibers. Nach dem Einbau der Erdungs- und Kurzschließvorrichtung an vorhandene Kugelfestpunkte wären die Tätigkeiten in der Anlage beendet gewesen, da der nachgeschaltete Anlagenteil spannungsfrei war und somit am Trafo gearbeitet werden konnte. Die Aktivitäten zur Freigabe der Anlage wurden in einem Schaltprotokoll festgehalten. Die Monteure verfügten nur über ältere Bedienungs- und Instandhaltungsunterlagen für die Mittelspannungszelle. Dort wurde auch das Einschieben einer Schutzplatte zum Herstellen des Berührungsschutzes gefordert. Der Arbeitsverantwortliche nahm deshalb eine in der Station vorhandene ältere Schutzplatte aus Pertinax und versuchte diese in den oberen Teil der Schaltzelle einzuschieben. Da die Pertinaxplatte aber nicht passgenau war und nicht richtig in die vorhandenen Schienen passte, kam er den Schaltkontakten sehr nahe. Plötzlich wurde ein Störlichtbogen ausgelöst. Sowohl der Arbeitsverantwortliche als auch der dahinterstehende Kollege erlitten dadurch Verbrennungen.

Unfallanalyse: Einem erfahrenen Monteur hätte bewusst sein müssen, dass Schutzplatten aus Pertinax schon seit 1997 nicht mehr eingesetzt werden dürfen (Bild). Abgesehen davon ergibt sich auch auf Grund des erkennbaren Alters und äußeren Zustandes dieser Pertinaxplatten ein eindeutiges Indiz, dass diese nicht mehr die erforderlichen isolierenden Eigenschaften besitzen und somit auch nicht mehr eingesetzt werden können. Klar geregelt wurde dies bereits mit der damaligen VBG 4 im Jahre 1996. In Anhang 1 „Anpassung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an elektrotechnische Regeln“ zur Durchführungsanweisung der BGV A3 steht folgende Forderung: „8. Anpassung von Schutz- und Hilfsmitteln, sofern an diese elektrotechnische Anforderungen gestellt werden, an die elektrotechnischen Regeln bis zum 31.12.1997“.

Autor: J. Jühling

Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.