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Eindeutige Brandspuren an dem mittleren Sicherungsunterteil (Foto: BG ETEM)
Betriebsführung | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aus dem Facharchiv: Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Mit Zange am Gusskasten Lichtbogen ausgelöst

03.06.2019

An einem unter Spannung stehenden gusseisernen Hausanschlusskasten sollten wegen des hohen Unfallrisikos keine Wartungsarbeiten durchgeführt werden.

Arbeitsauftrag: Eine Elektromontagefirma sollte verschiedene Installationsarbeiten an einem Haus durchführen. Sie beauftragte einen erfahrenen Elektromonteur, der an einem gusseisernen Hausanschlusskasten einen Baustromverteiler einspeisen und den Anschluss des Hauses danach wieder herstellen sollte. Eine Freischaltung des Hausanschlusses wurde vom Energieversorger bei dem Auftrag nicht vorgesehen, da mehrere Häuser von der Freischaltung betroffen worden wären.

Unfallhergang: Der Monteur öffnete den gusseisernen Hausanschlusskasten, der noch unter Spannung stand. Die drei DO-Sicherungselemente und alle weiteren Anschlüsse verfügten über keinen Schutz gegen direktes Berühren. Zunächst entfernte der Monteur die drei DO-Sicherungen. Die sekundären Sicherungsabgänge nach oben waren danach spannungsfrei. Auf der spannungslosen Seite klemmte er dann die Anschlüsse für den Baustromverteiler an. Dabei kam es beim Anschließen des letzten Außenleiters zu einem kleinen Lichtbogen, der zu Brandverletzungen an der rechten Hand des Monteurs führte. Ein in der Nähe stehender Kollege hörte einen leichten Knall, kam sofort zu Hilfe und informierte den Rettungsdienst.

Unfallanalyse: Ein genauer Unfallhergang ließ sich im Nachgang leider nicht mehr rekonstruieren, da das vom Monteur verwendete Werkzeug zur Untersuchung nicht mehr eindeutig zugeordnet werden konnte. Vermutlich ist der Monteur mit einer Zange oder einem Schraubendreher abgerutscht und hat dabei kurzzeitig einen einpoligen Kurzschluss zwischen den noch unter Spannung stehenden Sicherungsunterteilen (Bild) verursacht. Die Zeitdauer des Lichtbogens war nur sehr kurz und führte auch nicht zum Auslösen der vorgeschalteten Überstromeinrichtungen. Ein Arbeiten an einem unter Spannung stehenden gusseisernen Hausanschlusskasten ist immer sehr kritisch zu sehen und sollte wegen des hohen Unfallgeschehens nicht durchgeführt werden (BGV A 3, § 7). In dieser Reihe wurde schon mehrfach über ähnliche Unfälle berichtet. Bei diesem Unfall nutzte der Monteur zudem keine isolierenden Abdeckungen, sodass dann auch ein Kurzschluss an unter Spannung stehenden Teilen ausgelöst werden konnte. Die Brandverletzungen zog er sich zu, da er auch keine entsprechende persönliche Schutzausrüstung trug.

Autor: J. Jühling

Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.