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(Foto: Foto-Ruhrgebiet/stock.adobe.com)
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Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Aufteilung des PEN in einer Hausinstallation

29.10.2019

An welcher Stelle muss bei Hausinstallationen eine Auftrennung des PEN-Leiters erfolgen?

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Frage: Bei einem Kollegen soll ich einen Etagenunterverteiler anschließen. Dabei fiel mir auf, dass nur ein Kabel mit 4 × 16 mm2 vom Zählerplatz im Keller verlegt wurde, also eine Auftrennung des PEN noch nicht erfolgte, diese also im Etagenverteiler erfolgen soll.

Meiner Meinung hätte das Auftrennen aber bereits im Zählerschrank erfolgen müssen. Ein anderer Elektriker hat zuvor schon zwei Etagenverteiler mit 4 × 16 mm2 angeschlossen und in Betrieb genommen. Welche Nachteile entstehen, wenn der PEN erst so spät aufgetrennt wird? Welche Aussage gibt es hier in den Normen/TAB? Wie soll ich mich verhalten?

Antwort: Bei dieser Anfrage ist es von entscheidender Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt die vom Anfragenden beschriebene elektrische Anlage bzw. die Anlagenteile errichtet wurden. Es sind somit die zum Zeitpunkt der Anlagenerrichtung gültigen Normen und Vorschriften zur Beurteilung der fachlich korrekten Ausführung von Relevanz.

Folgende Normen sind mit den jeweiligen Anwendungszeiträumen dargestellt. Ab dem jeweiligen Anwendungszeitpunkt (unter Beachtung der Übergangsfrist) war somit das hier errichtete TN-C-S-System nicht mehr im Einklang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Bereich der Elektrotechnik.

DIN VDE 0100-444: In Abschnitt 444.4.3.2 von DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444) [1] heißt es: „Anlagen in neu zu errichtenden Gebäuden müssen von der Einspeisung an als TN-S-Systeme errichtet werden (siehe Bild 44.R3A).“


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