Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Aufteilung des PEN-Leiters nach VDE-AR-N 4100
Ist nach Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 die Verlegung einer fünfadrigen Zuleitung vom HAK zum Zählerschrank erforderlich?
Frage:
Muss jetzt nach VDE-AR-N 4100 immer eine fünfadrige Zuleitung vom HAK zum Zählerschrank verlegt werden? Ist es korrekt, wenn zuerst der Neutralleiter angeschlossen und dann der Schutzleiter abgezweigt wird?
Antwort:
Vorweg. Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 [1] ist seit 01.04.2019 gültig. Die kurze Übergangsfrist bis 26.04.2019 ist bereits abgelaufen, sodass auch für noch im Bau befindliche elektrische Anlagen die dort enthaltenen Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
Sinn und Zweck dieser Anwendungsregel ist es, die manchmal sehr unterschiedlichen Anforderungen der Netzbetreiber in ihren „eigenen“ TABs durch Anwendungsregeln zu vereinheitlichen. Ob das der Fall sein wird, bleibt nur zu hoffen.
Verbindung vom HAK zum Zählerschrank. Zu den Anforderungen im Abschnitt 444.4.3.1 von DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444) [2] gab es immer wieder Diskussionen, ob nun grundsätzlich fünf Leiter zu verlegen sind oder nicht, so ergibt sich nun durch den Abschnitt 6.3 der VDE-AR-N 4100 [1] eine klare Festlegung, aber mit gewissen Alternativen.
Im Abschnitt 6.3, „Anschluss von Zählerplätzen an das Hauptstromversorgungssystem“, der VDE-AR-N 4100 [1] ist nun Folgendes festgelegt:
„Im TN-System ist eine Auftrennung des PEN-Leiters in PE- und N-Leiter ab der Einführung in das Gebäude an der Stelle, an der die Verbindung zur Haupterdungsschiene und damit zur Erdungsanlage hergestellt wird, erforderlich. Diese Anforderung gilt als erfüllt bei Anschluss
- innerhalb eines Gebäudes mit Auftrennung
- im Hausanschlusskasten oder
- in einem Hauptleitungsverteiler oder
- im netzseitigen Anschlussraum des Zählerschrankes;
- außerhalb eines Gebäudes (z. B. in einem Hausanschluss-/Zähleranschlussschrank, einem Hausanschlusskasten in/an der Gebäudeaußenwand oder über einen Dachständeranschluss) mit Auftrennung an der erstmöglichen Stelle im Gebäude.“
Wenn also der Hausanschlusskasten des Anfragenden innerhalb des Gebäudes angeordnet ist, wovon ich ausgehe, dann gibt es drei Möglichkeiten, den vom Netzbetreiber zugeführten PEN-Leiter, in Schutzleiter und Neutralleiter aufzuteilen. Aus dieser Auswahl – die aber ggf. noch vom Netzbetreiber beeinflusst werden kann – ergibt sich dann, ob der Anfragende zwischen Hausanschlusskasten und Zählerschrank ein Kabel mit vier oder fünf Adern verlegen muss.
Variante „in einem Hauptleitungsverteiler“. Die Variante „in einem Hauptleitungsverteiler“ dürfte bei dem Anfragenden nicht zutreffend sein, da beim Anfragenden keine Aufteilung der Hauptleitung in mehrere Hauptleitungsstromkreise notwendig sein dürfte.

