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Installationstechnik | Kabel und Leitungen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Ausführung von 
Steigleitungen

27.07.2021

Wie genau ist die Norm bezüglich des Themas „Verlegung der Zuleitungen vom Zähler zu den Unterverteilungen der Wohnungen“ anzuwenden?

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Frage:
Seit der Veröffentlichung der Norm DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444):2010-10 gibt es Debatten um das Thema „Verlegung der Zuleitungen vom Zähler zu den Unterverteilungen der Wohnungen“. Das heißt, dass die hier herausgegebene Norm von vielen Fachkollegen völlig unterschiedlich ausgelegt worden ist. Würden Sie hier bitte noch einmal belastbare Aussagen treffen und das Thema Fünf-Leiter-Zuleitung erläutern.

Antwort:
Neue Festlegungen.
Fakt ist, dass es, seit 2019-04, die Anwendungsregel VDE-AR-N-4100 [1] gibt.

Mit dieser Anwendungsregel werden eine Vielzahl von Regelwerken ersetzt, u. a. die VDE-AR-N 4101 [2] und VDE-AR-N 4102 [3] und einige Inhalte – insbesondere auch das Thema vier Leiter oder fünf Leiter – der TAB 2007 [4].

Im Abschnitt 8 von VDE-AR-N-4100 [1] „Stromkreisverteiler“ ist die Verbindung Zählerplatz zum Stromkreisverteiler (Wohnungsverteiler) nun eindeutig festgelegt und zwar wie folgt: „Bei den im TN-System angeschlossenen Anschlussnutzeranlagen ist vom Zählerplatz zum Stromkreisverteiler eine Leitung mit drei Außenleitern, Neutralleiter und Schutzleiter in gemeinsamer Umhüllung und bei Wohngebäuden mit einer zulässigen Strombelastbarkeit von mindestens 63 A zu installieren.“

Somit erübrigt sich die Diskussion, ob die DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444) [5] eine Empfehlung ist, ob sie nur für Neuanlagen gilt, usw. Hinweis: Im Abschnitt 5.2.5 von DIN 18015-1 [6] – sofern sie vereinbart war – gab es diese Festlegung nach fünf Leitern schon länger.


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