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Vorschlag für die Führung von PEN-Leitern, Schutzleitern und Neutralleitern; Hauptzuleitung und Zuleitung zur Unterverteilung mit getrenntem „PEN (PE)“ und Neutralleiter (Quelle: Hörmann; ep)
Installationstechnik | Hausanschluss und Zählerplatz

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Zerstörte Zähleranlage reparieren

26.10.2021

Wie kann eine durch Vandalismus zerstöre Zähleranlage fachgerecht repariert werden?

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Frage:
In einem Haus mit zehn Etagen ist die Zähleranlage durch Vandalismus derart zerstört worden, dass eine Neuinstallation notwendig ist. Die alte Zähleranlage wird durch eine 4-adrige Hauptleitung mit 16 mm2 (L1, L2, L3, PEN) eingespeist. Diese Leitung muss ebenfalls ausgewechselt werden. Im unteren Anschlussraum ist ein 4-poliges Schienensystem verbaut. Die zwölf Wohnungen werden ab dem oberen Anschlussraum durch 3-adrige Leitungen versorgt (z. B. L1, PE, N). In den Wohnungen sind noch zum großen Teil Endstromkreise in klassischer Nullung ausgeführt. Ein Auswechseln der Steigleitungen ist nicht möglich. Die neue Zähleranlage wird mit elektronischen Haushaltszählern (EDL 21) bestückt. Geliefert werden für das Versorgungsgebiet aber nur noch Zählerschränke mit 5-poligem Schienensystem im unteren Anschlussraum. Im oberen Anschlussraum ist die Aufteilung in PE und N bereits erfolgt. Wie kann man am besten verfahren, um die Anlage fachgerecht zu reparieren? Wie kann man am besten verfahren, um eine fachgerechte Reparatur der Anlage auszuführen:

1. Neue 5-adrige Hauptleitung zum Zählerschrank ziehen und eine Brücke zwischen N und PE im oberen Anschlussraum installieren, um einen PEN für die Versorgung der Wohnungen zu haben?

2. Neue 4-adrige Hauptleitung vom HA zum Zählerschrank installieren und eine Brücke zwischen PE und N Schiene?

3. Neue 4-adrige Hauptleitung vom HA zum Zählerschrank ziehen, die N-Schiene im unteren Anschlussraum entfernen und den N auf die dann vorhandene PEN-Schiene aufklemmen?

Antwort:
Hinweis. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage haben z. T. noch frühere Ausgaben von einigen Normen gegolten, so z. B die VDE-AR-N 4101:2015-09 [1], welche durch VDE-AR-N 4100:2019-04 [2] ersetzt wurde.

Vorweg. Normativ gibt es keine Forderung, beim Ersatz von elektrischen Betriebsmitteln die gesamte vorhandene elektrische Anlage an neuere Normen anzupassen, sofern sich von der vorhandenen elektrischen Anlage keine Gefahren für Personen oder Sachen ergeben.

Somit könnte auch die vorhandene 4-adrige Hauptleitung (Hauptstromversorgung vom Hausanschluss zum neuen Zählerplatz) bestehen bleiben, sofern vom Netzbetreiber ein Auswechseln gegen ein/eine 5-Leiter-Kabel/-Leitung nicht gefordert wird.

  • innerhalb eines Gebäudes
    • im Hausanschlusskasten (Bild A.1) oder
    • im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes bei gemeinsamer Anordnung von Netzanschlusskasten und Zählerschrank in einer Hausanschlussnische nach DIN 18012“.

Überspannungsschutz. Beim Auswechseln des/der Zählerplatzes/Zählerplätze wird nun ein Überspannungsschutz gefordert, siehe hierzu den Abschnitt Fall 1 von „FAQ-Liste der häufigsten Fragen zur Klarstellung“ aus der Broschüre vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) „Schutz bei Überspannungen in Niederspannungsanlagen“ [3].

Neue Norm. Wie eingangs bereits erwähnt, haben zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage z. T. noch frühere Ausgaben von einigen Normen gegolten, so z. B die VDE-AR-N 4101:2015-09 [1], welche durch VDE-AR-N 4100 [2] ersetzt wurde. In dieser Norm gibt es analoge Aussagen. Im Abschnitt 6.3 von VDE-AR-N 4100 [2] ist nun Folgendes festgelegt: „Im TN-System ist eine Auftrennung des PEN-Leiters in PE- und N-Leiter ab der Einführung in das Gebäude an der Stelle, an der die Verbindung zur Haupterdungsschiene und damit zur Erdungsanlage hergestellt wird, erforderlich. Diese Anforderung gilt als erfüllt bei Anschluss

  • innerhalb eines Gebäudes mit Auftrennung

    • im Hausanschlusskasten oder
    • in einem Hauptleitungsverteiler oder
    • im netzseitigen Anschlussraum des Zählerschrankes

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