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Windenergieanlage in den Bergen
Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften

Energietechnik – Freileitungen: Freileitungen über 45 kV – Teil 9: Hybride AC/DC-Übertragung und DC-Übertragung und IN CLC/TS 6

22.03.2019

Die Normen gelten für für die Planung und Errichtung von Hochspannungs-Freileitungen mit AC/DC-Hybrid-Systemen sowie für Windenergieanlagen.

DIN VDE V (VDE V 0210-9) 0210-9 2018-03

Die Erhöhung der Übertragungsleistung von vorhandenen Freileitungen kann z. B. durch Einsatz anderer Beseilung, witterungsabhängigem Betrieb der Freileitung oder Umwandlung von Wechselstrom (AC) in Gleichstrom (DC) erfolgen. Während der Einsatz der ersten zwei Optionen bereits durch Normen oder Anwendungsregeln beschrieben wurde, ist die dritte Option bisher nicht behandelt worden. Die Umwandlung eines vorhandenen Stromkreises von AC zu DC auf einem vorhandenen Mast, der auch andere AC-Stromkreise trägt (AC/DC-Freileitung) oder Aufbau einer parallel verlaufenden DC-Freileitung erfordert Ergänzungen bzw. die Revision der bisherigen Auslegungskriterien DIN EN 50341 (VDE 0210). Schwerpunkte dieser Vornorm sind die elektrischen Anforderungen (Isolationskoordination, Abstände, Erdung usw.) und die Anforderungen an Freileitungsisolatoren und an Armaturen für AC-/DC- oder DC-Freileitungen. Sie gilt für die Planung und Errichtung von Hochspannungs-Freileitungen mit AC/DC-Hybrid-Systemen, d. h., ein oder mehrere AC-Stromkreise sind parallel zu einem oder mehreren DC-Stromkreisen in der unmittelbaren Nähe angeordnet. Sie gilt auch für die Planung und Errichtung von DC-Hochspannungs-Freileitungen. Unter Hochspannungs-Freileitungen werden in dieser Vornorm AC-Systeme mit einer Bemessungsspannung über 45 kV und DC-Systeme mit einer Bemessungsspannung über 45 kV verstanden. Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.

Energietechnik – Windkraft:

DIN CLC/TS 61400-14 2018-02 (VDE V 0127-14)

Windenergieanlagen – Teil 14: Angabe von immissionsrelevanten Schallleistungspegel- und Tonhaltigkeitswerten Diese technische Spezifikation stellt Informationen über den immissionsrelevanten Schallleistungspegel und die Tonhaltigkeit von Windenergieanlagen (WEA) zur Verfügung, diese werden von Planern, Herstellern und Behörden benötigt. Der Zweck dieser technischen Spezifikation ist es, die Geräuschemissionswerte aus einer Stichprobe von WEA derselben Bauart zu bestimmen. Die Angabe erhöht die Zuverlässigkeit bei der Planung von Windparks und erleichtert den Vergleich von immissionsrelevanten Schallleistungspegeln und Werten der Tonhaltigkeit verschiedener Bauarten von Windenergieanlagen.

Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.