Normen und Vorschriften
Sicherheitstechnik – DIN VDE V 0826-2 2018-07 (VDE V 0826-2) und DIN EN 50131-6 2018-07 (VDE 0830-2-6)
Die Normen gelten für Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen – Projektierung, Aufbau und Betrieb sowie für Energieversorgungen (EV) von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA), die in Gebäuden installiert sind.
DIN VDE V 0826-2 2018-07 (VDE V 0826-2)
Überwachungsanlagen – Teil 2: Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen – Projektierung, Aufbau und Betrieb
Diese Vornorm legt die Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von Systemen zur Branderkennung und örtlichen Warnung von Personen fest. Die örtliche Warnung erfolgt durch Signalisierungseinrichtungen. Die Auslösung der Warnsignale kann durch automatische Melder oder Handfeuermelder erfolgen.
Anlagen, die bauaufsichtlich oder von anderen Genehmigungsstellen gefordert werden, sind nach dieser Vornorm zu planen, zu installieren und zu betreiben, soweit nicht behördlich Abweichendes vorgeschrieben ist. Auflagen aus dem Baugenehmigungsbescheid, ggf. dem darin aufgenommenen Brandschutzgutachten/-konzept sind zu berücksichtigen.
Einsatzgebiete von Systemen zur Branderkennung mit örtlicher Warnung sind insbesondere Bauten mit besonderem Personenrisiko, z. B. Kindertagesstätten, Heime; Schulen, Beherbergungsstätten (bis 60 Betten) oder besondere gemeinsame Wohnformen für Senioren und Behinderte, sofern diese bauordnungsrechtlich gem. Sonderbauverordnung behandelt und eingestuft werden.