Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Mit elektroakustischer Anlage alarmieren
Darf über die Lautsprecher der ELA mit DIN-Ton alarmiert werden, sodass die ELA zum elektroakustischen Warnsystem (ENS) wird?
Frage:
Immer häufiger werden elektroakustische Anlagen (ELA) zur Alarmierung eingesetzt. In unserem Fall wird eine Hausalarmanlage (HAA) bzw. Brandwarnanlage (BWA) nach DIN VDE V 0826-2 (VDE V 0826-2) [1] errichtet. Ebenso soll eine ELA errichtet werden. Darf ich, aktiviert von der HAA bzw. BWA, über die Lautsprecher der ELA mit dem DIN-Ton alarmieren, sodass die ELA zum elektroakustischen Warnsystem (ENS) wird? Meine Irritation wird verstärkt durch den Satz in DIN EN 50849 (VDE 0828-1) [2]: „Diese Europäische Norm gilt nicht für elektroakustische Notfallwarnsysteme, die zur Evakuierung im Brandfall verwendet werden, unabhängig davon, ob sie an eine Brandmeldeanlage angeschlossen sind oder nicht.“
Antwort:
Nein, diese Vorgehensweise ist normativ nicht zulässig. Sobald mit einer Lautsprecheranlage im Brandfall alarmiert wird, handelt es sich um eine Sprachalarmanlage nach DIN VDE 0833-4 (VDE 0833-4) [3]. Ein Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS) nach DIN EN 50849 (VDE 0828-1) [2] darf hingegen nicht zur Alarmierung im Brandfall, sondern nur für andere Alarmarten bzw. Gefahrenfälle eingesetzt werden. Weitergehende Informationen finden sich auch im ZVEI-Merkblatt 33004 „Elektroakustische Alarmierungseinrichtungen“ [4].
Autor: F. Stegmaier
Literatur
[1] DIN VDE V 0826-2 (VDE V 0826-2):2018-07 Überwachungsanlagen Teil 2: Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen Projektierung, Aufbau und Betrieb.
[2] DIN EN 50849 (VDE 0828-1):2017-11 Elektroakustische Notfallwarnsysteme.