Skip to main content 
(Bild 1) Kurbelinduktoren waren lange Zeit das einzige nutzbare Prüfgerät – es hat sich über 80 Jahre gut bewährt (Foto: M. Lochthofen/ep)
Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Teil 1: Installationstester und grundsätzliche Anforderungen an Prüfgeräte

Auswahl des richtigen Prüfgeräts

10.01.2019

Es wird immer schwieriger, das für die durchzuführenden Arbeiten passende Prüfgerät zu finden. Verschiedenste Testmethoden, verschiedenste Hersteller, unterschiedliche Dokumentationssoftwaren – der Markt ist kaum überschaubar. Was ist wichtig, was ist nicht unbedingt notwendig und was ist nur Schnörkel? Auf diese Fragen wird in diesem Beitrag und im folgenden Heft eingegangen.

Seiten

Schon seit der Einführung der ersten VDE-Vorschrift im Jahre 1896 gibt es die Forderung, Anlagen bei der Erstinbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen messtechnisch zu prüfen. In den ersten Jahrzehnten stand dafür nicht viel mehr als ein Kurbelinduktor zur Verfügung (Bild 1). Seit den 60er Jahren kamen langsam auch Prüfgeräte für Schleifenimpedanzen hinzu wenige Jahre später wurden Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) immer häufiger eingesetzt. Auch diese mussten messtechnisch geprüft werden können.

Auf Drängen der Berufsgenossenschaften wurde 1979 die Pflicht zur Wiederholungsprüfung für Betriebsmittel eingeführt. Eine sorgfältige Dokumentation der durchgeführten Prüfungen wurde als sehr sinnvoll erkannt. Mit der BetrSichV wurde es Pflicht, die Ergebnisse der Prüfungen und somit oftmals auch Messwerte zu dokumentieren. Mittlerweile werden die Anforderungen an die Dokumentation bzw. Prüfberichte in VDE-Normen etwas konkretisiert, z. B. VDE 0100-600: 2008 [1] und TRBS 1201 [2].

Seit den ersten Anfängen hat sich viel getan auf dem Sektor der Mess- und Prüftechnik. Der Markt ist nahezu unüberschaubar und kaum ein Handwerker oder Betriebselektriker ist in der Lage, für sich „die richtigen“ Prüfgeräte zu finden. Auch die Frage „Wie dokumentiert man richtig?“ ist für die meisten ein Buch mit sieben Siegeln. Seit der Veröffentlichung des Beitrags [3] hat sich einiges auf dem Sektor der Prüfgeräte und der Dokumentation von Prüfergebnissen getan.

Sicherheitsaspekte

Prüfgeräte zum Nachweis der elektrischen Sicherheit müssen den einschlägigen Sicherheitsnormen entsprechen. Insbesondere die einzelnen Prüfverfahren sollen normgerecht sein. So müssen diese Normenangaben auf den Geräten zu finden sein:   

  • Normenreihe VDE 0413 oder DIN EN 61557 [4]
  • DIN VDE 0404-2 [5] oder DIN EN 61557-16
  • VDE 0113-1 [6] oder VDE 0413/DIN EN 61557
  •  VDE 0411-031 (DIN EN 61010-31) [7]

Die ersten Gerätetester (Bild 2) waren noch mit rudimentären Messmethoden ausgestattet und hatten zur Beurteilung meist nur rote und grüne Anzeigeelemente.

In Zeiten des globalen Internethandels kann sich jeder auch Prüfgeräte aus Asien, Australien oder Osteuropa beschaffen, die weder CE-Kennzeichnung tragen noch den grundlegenden Sicherheitsanforderungen genügen. Mit diesen nicht normgerechten Prüfgeräten lässt sich auch prüfen, nur nicht normgerecht. Von der Verwendung in Deutschland und der EU muss dringend abgeraten werden.

Im Gegensatz dazu gibt es in den letzten Jahren viele Hersteller, die unter verschiedenen Markennamen vertreiben. Hier lohnt es sich genauer hinzusehen, Preisunterschiede von 30 % sind keine Seltenheit! Manchmal ist nur die Farbe des Gehäuses anders, teilweise ist etwas andere Firmware auf den Geräten aufgespielt (Bild 3).

Große Bedeutung hat auch die Messmittelkategorie gemäß DIN EN 61010-1 [8]. Je nachdem wo bzw. wie das Prüfgerät eingesetzt werden soll, muss es mindestens einer bestimmten Messmittelkategorie entsprechen. Damit ist gewährleistet, dass das Gerät beim Auftreten von Transienten (z. B. Schaltüberspannungen) nicht zerstört wird und niemanden dadurch gefährden kann.

An der gewöhnlichen Steckdose genutzte Geräte wie Gerätetester müssen mindestens die Messmittelkategorie CAT II aufweisen, andere Prüfgeräte, die auch in vorgelagerten Verteilungen zur Anwendung kommen, mindestens CAT III. Werden Messungen an Energieerzeugungsanlagen, im öffentlichen Verteilernetz oder an Trafostationen durchgeführt, so ist sogar CAT IV erforderlich. Die Messmittelkategorie ist auch immer mit einer maximalen Spannungsangabe gekoppelt. Beispielsweise ist dann folgende Angabe auf einem Gerät zu finden: „CAT III 600 V und CAT IV 300 V“ (Bild 4). Höherwertigere Schutzmaßnahmenprüfer sind derzeit kaum als Seriengeräte erhältlich.

Umgebungseinflüsse. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage, unter welchen Umgebungseinflüssen das Gerät eingesetzt werden soll:   


Seiten