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(Bild 3) Leckstromzangen zeigen nicht immer gleiche Ergebnisse – gerade bei hochfrequenten Ableitströmen und starken EM-Feldern sind die Abweichungen immens (Foto: Lochthofen/ep)
Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Auswahl des richtigen Prüfgeräts

Gerätetester, Maschinentester, Leckstromzangen, Zubehör und die Dokumentation (Teil 2)

17.01.2019

Nachdem im ersten Teil [1] die grundsätzlichen Anforderungen an alle Prüfgeräte und die Vielfalt der Installationstester vorgestellt wurden, geht es in diesem zweiten Teil um die Gerätetester, Maschinentester, Leckstromzangen, Zubehör und natürlich um die Möglichkeiten der Dokumentation. Dargelegt wird, was wichtig ist sowie was nett ist, wenn man es hat, und was nur Schnörkel ist.

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Gerätetester

Messung des Schutzleiterwiderstandes mit 10 A anstelle von „nur“ 200 mA. Gerade wenn man es mit Geräten zu tun hat, die leichte Korrosionserscheinungen aufweisen (Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Verlängerungsleitungen für den Außeneinsatz), wird man die geringe Stromstärke von 200 mA recht häufig verfluchen. Hier ist die reinigende Wirkung der 10-A-Messmethode sehr komfortabel. Die Norm schreibt sie jedoch nicht vor, nennt sie nur als eine Möglichkeit. Einige Prüfgeräte können sogar mit 25 A Schutzleiterwiderstände prüfen. Dies kommt allerdings aus der Erstprüfung von Geräten und sollte nur wohlüberlegt eingesetzt werden, denn nicht alles lässt sich zerstörungsfrei mit 10 A oder mehr messen. Bei Prüflingen mit Funktionspotentialausgleich oder viel Elektronik mit ihren kleinen Leiterquerschnitten sollte man darauf verzichten. Der Schirm einer Netzwerkleitung mag kurzzeitig noch die 10 A verkraften – die Leiterbahn, die diesen auf der Platine kontaktiert möglicherweise aber nicht. Bei der Messung über eine benachbarte Steckdose (Verbundmessung) ist ein Prüfstrom von 10 A auch nicht empfehlenswert.

Der Schutzleiter- und Berührstrom eines Prüflings sollte seit der Normänderung der DIN VDE 0701-0702 [2] im Jahr 2008 verstärkt mit dem direkten oder Differenzstromverfahren gemessen werden. Leider gibt es immer noch viele Geräte, die nur nach dem nicht immer anwendbaren Ersatzableitstrom-Messverfahren arbeiten. Dieses Verfahren ermöglicht nur eine sehr eingeschränkte Aussage [3]. Betriebsmittel mit integrierten elektrisch betätigten Schalteinrichtungen werden mit diesem Messverfahren meist nicht richtig geprüft.

Relais und Co. können erst mit dem Anlegen der Betriebsspannung zugeschaltet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass hier Fehler nicht erkannt werden, ist sehr hoch. Betriebsmittelteile hinter solchen Schalteinrichtungen sind weder durch die Isolationsprüfung noch durch die Ersatzableitstrommessung zugänglich. Auch findet man immer mehr Betriebsmittel, welche mit Elektronikbauteilen ausgerüstet sind. Diese würden bei der Isolationsprüfung zerstört werden, so dass der Prüfer diese Messung nicht durchführen kann und daher auch nicht das Ersatzableitstrom-Messverfahren einsetzen darf.

Feste und nicht änderbare Prüfabläufe, die sich nur an den Schutzklassen orientieren, sind nicht mehr brauchbar. Das Schutzklassenkonzept wird durch die auf dem Markt vorhandenen Geräte mehr und mehr aufgeweicht und macht sie für die fest strukturierten Prüfabläufe nach Schutzklasse I oder II unbrauchbar. Eine Kaffeemaschine mit Schuko-Stecker, aber ohne berührbaren Schutzleiter wird dann schnell nicht prüfbar.


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