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Symbolbild (Bild: Frank Radel/pixelio.de)
Normen und Vorschriften | Fortbildung

Normen und Vorschriften

Altgeräte-Entsorgung

20.04.2018

Durch das hohe Tempo in unserer Industriegesellschaft, insbesondere im Elektrobereich, fallen immer mehr Altgeräte an. Wie genau ist die Entsorgung dieser Geräte geregelt?

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Sammlung, Logistik und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) – Teil 1

Allgemeine Anforderungen an die Behandlung

DIN EN 50625-1:2014-09 (VDE 0042-13-1): Diese Norm dient dazu, Einrichtungen zu unterstützen, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEE) entsorgen. Die Norm verfolgt das Ziel, unsachgemäßer Entsorgung entgegen zu wirken. Damit sollen auch die Gesundheit und Sicherheit der Menschen sowie der Umweltschutz gewährleistet werden. Es werden die Ziele der gemeinschaftlichen Umweltpolitik unterstützt.

Die Politik beruft sich auf das Vorsorgeprinzip, den Grundsatz der Vorbeugung, den Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen sowie auf das Verursacherprinzip.

Der Betreiber einer Entsorgungseinrichtung hat ein Managementsystem für alle Aktivitäten im Bereich von Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Qualität zu organisieren. Er muss eine stetige Verbesserung seiner Aktivitäten durch ein Review- und Managementverfahren belegen. Dieses Managementverfahren ist ständig zu aktualisieren oder anzupassen. Sobald Änderungen bei den Aktivitäten des Betreibers erfolgen, ist die Wirksamkeit zu überprüfen. Der Betreiber einer Behandlungsanlage muss ein Verfahren einführen und aufrechterhalten, um gesetzliche Anforderungen, welche die Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte aller Aktivitäten, Dienste und Abläufe in der Anlage betreffen, zu identifizieren.

Die Entsorgungsanlage muss über eine geeignete Infrastruktur verfügen, deren Größe, technologische Einrichtungen und Arbeitseigenschaften den Tätigkeiten der Anlage entspricht. Die Eignung der Anlage muss mit einer Untersuchung der betrieblichen Risiken für alle am Standort durchgeführten Aufgaben beurteilt werden. Die Beurteilung umfasst die Identifizierung der Gefahren, die Risikobeurteilung und die Behebung oder Verminderung der Gefahren sowie die Dokumentation des Verfahrens.


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