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Bild 2: Baukreissäge – ein Gerät für mehrere Prüfer. Um diese Baukreissäge als „geprüft und sicher“ zu bezeichnen, müssen unter Umständen mehrere befähigte Personen zusammenarbeiten. Die befähigte Person für elektrische Sicherheit und eine befähigte Person, die die mechanischen Gefährdungen bewerten kann (z. B. Spaltmaß, Nachlaufzeit, Funktion des Blattschutz); Foto: Rohlof/Lochthofen/ep
Messen und Prüfen | Aus- und Weiterbildung

Rechtliche Grundlagen und Organisation

Prüfen nach DIN VDE 0701-0702

14.01.2019

Das Thema „Prüfen der elektrischen Sicherheit“ wird immer wichtiger im täglichen Arbeitsbereich einer Elektrofachkraft. Für viele Elektrofachkräfte ist es jedoch nicht alltäglich, Prüfungen durchzuführen. Um Prüfungen vollständig, richtig und sicher durchführen zu können, werden Kenntnisse und Erfahrungen benötigt. Prüfen ist keine Magie, doch wenn man sich nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hat, kann es fast so aussehen. Mit dieser Serie sollen die bereits erworbenen Kenntnisse vertieft und erweitert werden.

Gründe für Geräteprüfung

Das ist mit Sicherheit die häufigste Frage, die dem Prüfer vor Ort gestellt wird: Warum müssen Geräte geprüft werden? Das Gerät funktioniert doch auch so. Die Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten gibt es schon erstaunlich lange: In den alten Bundesländern wurde sie mit der VBG 4 [1] im Jahr 1979 eingeführt, in den neuen Bundesländern gibt es sie (mindestens) seit der TGL 200-0619/08 [2] von Dezember 1984. Die Prüfung von Elektrogeräten nach Reparatur ist schon viel älter, spezielle Prüfgeräte für die Geräteprüfung gibt es schon sein mindestens Anfang der 1960er Jahre (Bild 1). Aber nicht nur die Berufsgenossenschaft fordert, dass geprüft wird, auch vom Gesetzgeber gibt es inzwischen dazu Vorgaben. Aktuell heißt es dazu in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) [3]: § 4 (1) Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber [...] 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist.
und
§ 10 (1) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden. Die BetrSichV ist eine Verordnung der Bundesregierung – also vom Staat, und somit verbindlich einzuhalten. Die Betriebssicherheitsverordnung bezieht sich auf das Arbeitsschutzgesetz. Die Anforderung darin finden sich auch in der europäischen Arbeitsschutzrichtlinie, und wurde in allen Ländern der EU im nationalen Recht umgesetzt. Dass dabei die Geräteprüfung letztendlich in jedem Land etwas anders aussieht ist verständlich. Die Geräteprüfung ist also ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes. Tatsächlich kommt es in den letzten Jahren relativ selten zu tödlichen Unfällen beim Gebrauch von Geräten im gewerblichen Bereich. Das liegt nicht nur an der regelmäßigen Prüfung, sondern auch an der RCD-Pflicht für Steckdosenstromkreise. Allerdings passieren sehr viele andere, teils auch schwere Unfälle. Dabei geht die größte Gefahr von der Schreckreaktion bei einer Körperdurchströmung aus – nicht mal von der Körperdurchströmung selbst! Sobald man merkt, dass Strom durch den Körper fließt, versucht man, sich los zu reißen – schnell fällt man dabei von der Leiter, schlägt den Kollegen mit dem Ellenbogen, stürzt beim Rückwärtsgehen oder ähnliches. Das sind dann die Sekundärunfälle, die in der Statistik nicht mal als Elektrounfall gelten. Auch das Thema Brandgefährdungen darf man dabei nicht vergessen. Ein wesentlicher Anteil der Brände in Deutschland wird durch defekte Elektrogeräte verursacht – auch das ist durch regelmäßige Prüfungen deutlich reduzierbar. Bei der Erstprüfung von Elektrogeräten wird nicht nur sichergestellt, dass das Gerät den gewünschten Anforderungen entspricht, sondern auch dass es sicher ist und funktioniert – manche Transportschäden, mangelhafte Produkte oder „Billigschrott“ kann nur die Fachkraft erkennen (Infokasten: Beispiel aus der Praxis).

Befähigung zum Prüfen

In den Zeiten bevor es die BetrSichV gab, musste man „fachkundig“ oder „sachkundig“ sein, um Geräteprüfungen durchführen zu können. Heute sind die Anforderungen an einen Prüfer in der TRBS 1203 [4] detailliert beschrieben. Diese technische Regel konkretisiert die Festlegungen aus der BetrSichV. Sie wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Ministerialblatt bekannt gegeben.

Die TRBS 1203 definiert den Begriff der „befähigten Person“ [5], diese muss neben einer
  • abgeschlossenen Berufsausbildung und
  • entsprechende Berufserfahrung auch
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit nachweisen,
um die Sicherheit von Arbeitsmitteln bestätigen zu können. Nun gibt es nicht „die“ befähigte Person, sondern es gibt ganz viele verschiedene. Oftmals ist für ein komplexes Arbeitsmittel mehr als nur eine befähigte Person nötig, um eine komplette Prüfung durchzuführen. Bei der Baukreissäge im Bild 2 ist es nicht nur wichtig die Messungen nach DIN VDE 0701-0702 [6] durchzuführen, sondern auch Dinge, die eher ein Mechaniker besser kann. So gilt auch in dem Bereich die Definition der befähigten Person – nur dass diese befähigte Person eben nicht elektrische Parameter prüft. Auch innerhalb der elektrischen Sicherheit kann es kaum eine befähigte Person für alle elektrischen Geräte geben. Um die Sicherheit richtig zu bewerten und – vor allem – die richtigen Prüfungen durchzuführen, ist es wichtig, sich mit dem Prüfling auszukennen – nicht nur in der Bedienung und Funktion des Gerätes, sondern auch mit dem inneren Aufbau. Ebenso wichtig ist es für die befähigte Person, dass sie sich mit ihren Prüfgeräten auskennt. Sie muss wissen, wie diese funktionieren und wo deren Grenzen und Schwächen sind. Wenn sie nicht weiß, wie das Prüfgerät seine Messungen durchführt, wird sie nicht bewerten können, woran es liegt, wenn ein Ergebnis von den erwarteten Werten abweicht. Aber genau diese Bewertung ist es, was eine befähigte Person von einer unterwiesenen Person unterscheidet. Regelmäßige Weiterbildung ist nicht nur bei der „normalen“ Elektrofachkraft vorgeschrieben, auch die befähigte Person muss sich immer auf dem Stand der Technik halten – in ihrem Fachbereich. Dazu gehört auch, dass das gelernte regelmäßig und mehrfach im Jahr angewendet wird. Praxiserfahrung ist vorgeschrieben. Eigentlich könnte man den Inhalt der TRBS 1203 ganz einfach ausdrücken: Der Prüfer muss es können. Allumfänglich. Dazu hat er den theoretischen Hintergrund, um zu verstehen, was er dort eigentlich tut („sind 250 mΩ viel oder wenig?). Er weiß, wie sein Messgerät arbeitet. Er kennt die Geräte, die er durchprüft („geht diese Pumpe jetzt kaputt wenn ich sie trocken einschalte?“, „Prüfe ich mit dieser Messung das gesamte Gerät durch, oder nur die Anschlussleitung bis zum Schalter?“). Er weiß, wie die Anforderungen an die Geräte sind (Stichwort Wiederanlaufschutz). Er steht mitten im Thema drin und bekommt mit, wenn es Änderungen in den Anforderungen gibt. Man darf nicht vergessen, dass man durchaus auch mit einem Gerätetester die zu prüfenden Geräte zerstören, oder auch sich selbst und andere gefährden kann. Neben den Anforderungen der BetrSichV und der TRBS gibt es eine Definition nach VDI-Richtlinie 4068 Blatt 4 [7], die in vielen Punkten noch strenger ist als die TRBS 1203. Allerdings gelten VDI-Richtlinien nur, wenn sie zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden. Zusammengefasst muss jemand, der elektrische Geräte prüfen möchte, nach dem Willen des VDI:
  • eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung haben,
  • mindestens ein Jahr – in Bezug auf die Prüfaufgabe – berufstätig gewesen sein,
  • ausreichend durch andere befähigte Personen in die Prüfaufgabe eingewiesen sein,
  • eine Schulung zu dem Thema besucht haben (mindestens 2 Tage), und diese mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen haben sowie
  • spätestens alle drei Jahre an einer Weiterbildung zu diesem Thema teilnehmen.
Die Anforderungen sind also allgemein sehr hoch – aber jemand der eine elektrotechnische Ausbildung hat, bringt das grundlegende Wissen eigentlich schon mit. Diese Person kann sich das geforderte Können und die Erfahrung aneignen. Wer sonst sollte denn elektrische Gefährdungen beurteilen können? Der Gärtner sicherlich nicht.

Geltungsbereich der DIN VDE 0701-0702

Die VDE 0701-0702 [6] beschreibt technisch, wie eine Prüfung von elektrischen Geräten durchzuführen ist. Im Gegensatz zu den schon erwähnten Regelwerken befasst sie sich nicht mit der Organisation, sondern nur mit der technischen Seite, also mit der praktischen Durchführung der Prüfung selber. Eine komplette detaillierte Beschreibung, was alles unter die VDE 0701-0702 fällt, gibt es leider nicht. Die Norm gilt einfach ganz allgemein für die „Prüfung der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten“. Was aber genauer beschrieben wird, sind Geräte, die durch die Norm nicht beschrieben werden (Tabelle 2). Für den Praktiker findet sich neben dem normativen Teil auch ein Anhang mit Praxisleitfaden, sozusagen ein FAQ.

Autoren: Kirsten Rohlof und Michael Lochthofen Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.
Literatur:[1] VBG 4 Unfallverhütungsvorschrift: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Ausgabe vom 1. April 1979 (aktuell ist DGUV Vorschrift 3 von 1997 mit gleichem Titel).
 [2] TGL 200-0619/08: Betreiben elektrotechnischer Anlagen – Instandhaltung. Ausgabe Dezember 1984.
 [3] Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV). Ausgabe vom 15.11.2016.
 [4] Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203: Befähigte Personen.

 [5] Egyptien, H.-H.: Befähigte Person (Serie mit 6 Teilen). Elektropraktiker von 67(2013)12 bis 68(2013)5, LERNEN & KÖNNEN.

 [6] DIN VDE 0701-0702 VDE 0701-0702:2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte;
 [7] Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.
 [8] VDI Richtlinie 4068, Blatt 4: Befähigte Personen; Anforderungen an die externe Ausbildung für die Prüfung handgeführter elektrisch betriebener Arbeitsmittel. Ausgabe April 2011.
 [9] Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201: Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Ausgabe August 2012 mit Änderung von August 2014.
 [10] Pester, J.: EP-Leseranfrage: Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher Ex-Handgeräte. Elektropraktiker Berlin 71(2017)4, S. 287–290.n