Prüfberechtigung für Elektrowärmegeräte
Prüfpflicht für alle Arbeitsmittel und Anlagen
- die Ermittlung des Istzustandes;
- die Bewertung des Istzustandes mit dem Sollzustand sowie
- die Bewertung der Abweichung des Istzustandes vom Sollstand.
„(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
– vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
– in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.“
Der ordnungsgemäße Zustand
- die Maßnahmen zum Schutz gegen direktes Berühren,
- erforderlichenfalls die Maßnahmen zum Schutz bei direktem Berühren und
- die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren
Literatur
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002, zuletzt geändert durch Art. 5 der Verordnung vom 6. März 2007.
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (BAnz. 232a vom 9. Dezember 2006, S. 11, zuletzt geändert GMBl Nr. 25 vom 15. Juni 2009, S. 527).
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in der aktuellen Nachdruckfassung 2005.
DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Teil 3 Befähigte Personen Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen (BAnz. 232a vom 9. Dezember 2006, S. 27).
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
- H.-H. Egyptien
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