Prüfberechtigung für Elektrowärmegeräte
- ortsfeste Kochendwasserbereiter gemäß der Norm DIN EN 60335-2-15;
- Warmwasserspeicher und Warmwasserboiler gemäß der Norm DIN EN 60335-2-21;
- Durchflusserwärmer gemäß der Norm DIN EN 60335-2-35;
- ortsfeste Heizeinsätze gemäß der Norm DIN EN 60335-2-73;
- ortsfeste Heizeinsätze gemäß der Norm DIN VDE 0700-253.
„Abschnitt 4 ist wie folgt zu ergänzen:
Der Benutzer ist auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Entkalkung der Geräte und der zugehörigen Armatur hinzuweisen.
Als Ersatz für Schutztemperaturregler, Temperatursicherungen und Schutztemperaturbegrenzer dürfen nur vom Gerätehersteller angegebene Ersatzteile verwendet und nach dessen Anweisung eingebaut werden. Sind vom Hersteller Instandhaltungs- oder Instandsetzungsanweisungen vorhanden, so müssen diese zusätzlich beachtet werden.
1.5 Prüfungen
1.5.2 Sichtprüfung
Abschnitt 5.2 ist wie folgt zu ergänzen:
Der Auflistung der Prüfpunkte ist Folgendes hinzuzufügen:
– innere Verdrahtung auf festen Kontakt und mechanische Beschädigungen überprüfen.
1.5.10 Funktionsprüfung
Abschnitt 5.10 ist wie folgt zu ergänzen:
Während einer Aufheizung sind zu überprüfen:
– Funktion der Temperaturregler, Temperaturbegrenzer und Strömungsschalter (nicht Schutztemperaturregler und Schutztemperaturbegrenzer). Wenn neue, vom Gerätehersteller vorgesehene Ersatzteile eingebaut werden, ist die Aufheizung nicht bis zur maximalen Abschalttemperatur erforderlich.
– Bei geschlossenen Geräten die Funktion des Sicherheitsventils durch Beobachtung des austropfenden Wassers. Das Gerät wird dabei mindestens so lange aufgeheizt, bis Wasser aus dem Sicherheitsventil austropft.
Die Dichtigkeit ist durch Besichtigung zu kontrollieren.
An allen offenen (drucklosen) Warmwasserspeichern und Warmwasserboilern ist festzustellen, ob der ungehinderte Wasseraustritt aus dem Gerät sichergestellt ist. Sollte dieser zum Beispiel durch Verkalkung nicht mehr gewährleistet sein, so ist durch geeignete Maßnahmen (z. B. Entkalkung des Gerätes einschließlich der zugehörigen Armatur) die einwandfreie Funktion wiederherzustellen. Anschließend ist der Durchfluss nach DIN 44531 zu prüfen und gegebenenfalls einzustellen.“
Die Befähigte Person
„Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.“
„Berufsausbildung
Die befähigte Person muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Die Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Nachweisen beruhen.
Berufserfahrung
Berufserfahrung setzt voraus, dass die befähigte Person eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit Arbeitsmitteln umgegangen ist. Dabei hat sie genügend Anlässe kennen gelernt, die Prüfungen auslösen, zum Beispiel im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung oder aus arbeitstäglicher Beobachtung.
Zeitnahe berufliche Tätigkeit
Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstandes und eine angemessene Weiterbildung sind unabdingbar. Die befähigte Person muss Erfahrungen über die Durchführung der anstehenden Prüfung oder vergleichbarer Prüfungen gesammelt haben. Die befähigte Person muss über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen.
Die vorstehenden Anforderungen leiten sich aus der Art der durchzuführenden Prüfungen ab.
Weisungsfreiheit
Die befähigte Person unterliegt bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser nicht benachteiligt werden.“
Literatur
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002, zuletzt geändert durch Art. 5 der Verordnung vom 6. März 2007.
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (BAnz. 232a vom 9. Dezember 2006, S. 11, zuletzt geändert GMBl Nr. 25 vom 15. Juni 2009, S. 527).
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in der aktuellen Nachdruckfassung 2005.
DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Teil 3 Befähigte Personen Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen (BAnz. 232a vom 9. Dezember 2006, S. 27).
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
- H.-H. Egyptien
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