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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Normkenntnis der befähigten Person

ep9/2018, 2 Seiten

Muss die befähigte Person, die ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf deren elektrische Sicherheit prüft, jede aktuelle Produktnorm jedes elektrischen Arbeitsmittels kennen? Ich sehe besonders Probleme bei älteren Geräten, die nach damaligen Produktnormen hergestellt wurden und nicht den aktuellen Forderungen an die Sicherheit der Arbeitsmittel entsprechen. Ich möchte das Beispiel „Winkelschleifer“ anführen. Heute enthält die dafür entsprechende Norm Anforderungen für einen Wiederanlaufschutz. Sicherlich gibt es aber in Betrieben noch alte Winkelschleifer, die dieser Norm nicht entsprechen und weiterhin genutzt werden. Wer ist bei einem geprüften elektrischen Gerät für die fehlende Sicherheit nach Stand der Technik verantwortlich? Wer haftet im Schadenfall?


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Autor
  • M. Lochthofen
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