Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Prüfung elektronischer Schultafeln
Worin genau besteht der Unterschied zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektronischen Geräten bzw. wer legt dies fest?
Frage:
Als Mitarbeiter der Stadt prüfe ich die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in der Verwaltung und auch den uns zugehörigen Schulen. Daher stellt sich mir die Frage, ob die mittlerweile viel verbauten elektronischen Schultafeln als ortsveränderlich oder ortsfest gelten. Ist es richtig, dass ich als Elektrofachkraft in der Lage bin zu sagen/festzulegen, was für mich als ortsveränderlich und was für mich als ortsfest gilt? Hintergrund meiner genauen Nachfrage ist, dass ich im öffentlichen Dienst tätig bin und in meiner Stellenbeschreibung lediglich die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln aufgeführt ist.
Antwort:
Die Abgrenzung zwischen „ortsveränderlich“ und „ortsfest“ ist eine Diskussion, die schon solange geführt wird, wie es die Geräteprüfung gibt. Es gab und gibt in den Regelwerken immer wieder verschiedene Definitionen, was ein ortsveränderliches Gerät, Arbeitsmittel oder Betriebsmittel ist. Diese helfen vielleicht in manchen Fragen des allgemeinen Arbeitsschutzes weiter, hier jedoch nicht.
Die Frage ist jedoch eher, ob sie die Prüfung der Schultafeln nach DIN EN 50699 (VDE 0702) [1] durchführen sollen. Diese gilt für „elektrische Geräte, die am Arbeitsplatz an einen Endstromkreis [...] angeschlossen sind“. Vergleiche: In der zurückgezogenen DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 [2]) hieß es: „Diese Norm gilt für [...] Prüfungen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten [...]“.
Alternativ wäre die Prüfung der Tafeln nach DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1) [3] als Teil der Anlagenprüfung durchzuführen.
Organisationsstruktur. Der Anfragende schreibt, dass er als Prüfer für seine Prüfaufgabe bestellt sei. Die Bestellung beinhaltet die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte. Leider wird dabei nicht geklärt, ob es sich dabei wirklich nur um tragbare oder bewegliche Dinge handelt, oder ob „alles mit Stecker“ gemeint ist.
Wenn sie es ganz genau wissen wollen, dann ziehen sie ihre verantwortliche Elektrofachkraft mit hinzu. Die VEFK muss eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 [4] erstellt haben und nach TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) 1201 [5] einen Sollzustand beschreiben. Diesen Sollzustand muss der Anfragende als befähigte Person dann vergleichen mit dem Istzustand anhand von Prüfmethoden. An dieser Stelle wäre auch der richtige Punkt, um eine eindeutige Festlegung zu treffen, nach welcher Norm die Tafeln zu prüfen sind.
Ich vermute jedoch, dass dieser Prozess nicht abschließend durchgeführt wurde.
Wenn der Anfragende keine verantwortliche Elektrofachkraft hat, dann kann er diese Abgrenzung ihrer Prüfaufgabe natürlich auch selbst treffen. Der Anfragende sollte sich dann aber auf jeden Fall mit dem „Anlageprüfer“ abstimmen, wer sich um die Tafeln kümmert.
Empfohlene Vorgehensweise. Um eine saubere und sinnvolle Trennung zwischen „der befähigten Person für Geräteprüfung“ und „der Elektrofachkraft mit Prüferfahrung für Anlagenprüfung“ zu schaffen, hat sich eine recht einfache Regel bewährt: „Alles mit Stecker zum Geräteprüfer“. Diese Regel hat mehrere Gründe, die sogar ziemlich praktisch sind:
Alle Geräte mit Stecker passen in den Gerätetester (zugegeben, teilweise nur mit Adapter).
Der Anlagenprüfer muss an jede Steckdose, um dort die Niederohmigkeit des PE, ggf. auch Schleifenimpedanz und Netzinnenwiderstand zu testen. Er muss also in jedem Fall alle Stecker ziehen.
Werden eingesteckte Geräte zusammen mit der Anlage geprüft, dann kann u. U. die Isolationsmessung nicht durchgeführt werden – die eingesteckten Geräte könnten beschädigt werden. Zumindest wird durch die eingesteckten Geräte aber der Grenzwert für die Isolationsmessung nach DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1) [3] herabgesetzt, von 1000 Ω/V Nennspannung auf 300 Ω/V.
Die Prüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702) [1] an Geräten bietet eine viel höhere Sicherheit als die Prüfung nach DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1) [3] der Anlage mit angeschlossenen Geräten.
Entsprechend empfehle ich, dass der Anfragende die Tafeln einer Prüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702) [1] (zuvor DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 [2]) unterzieht.
Autor: M. Lochthofen
Literatur
[1] DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte.
[2] DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 (zurückgezogen) Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.
[3] DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1):2017-06 Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen; Änderung A1: Wiederkehrende Prüfungen.

