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+++ News +++ PV-Anlagen

ZVEH erreicht wichtige Erweiterungen

10.03.2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem Schreiben den zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Nullsteuersatz für bestimmte PV-Anlagen in wesentlichen Bereichen erläutert und damit offene Fragen der Branche beantwortet. Der ZVEH war früh eingebunden und konnte erreichen, dass notwendige Erweiterungen von Zählerschränken in bestimmten Fällen in die Nullsteuer-Regelung einbezogen werden.

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Als Hilfestellung für elektrohandwerkliche Innungsbetriebe hat der ZVEH bereits im Oktober 2022, als sich das Gesetz noch in der Planung befand, ein umfangreiches Merkblatt aufgelegt. Dieses wurde kontinuierlich aktualisiert und enthält in seiner neuesten Version natürlich auch die Erläuterungen des BMF-Schreibens. Das Merkblatt ist in den nächsten Tagen bei den elektrohandwerklichen Landesorganisationen erhältlich.

Weitere Informationen zum BMF-Schreiben

*„…, wenn die Photovoltaik-Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.“


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