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Bild: Zeitstrom
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Elektromobilität

Wie viele Ladestationen benötigt mein Parkplatz?

08.02.2024

Der auf Immobilien spezialisierte Full-Service-Anbieter für Ladeinfrastruktur Zeitstrom hat die zentralen Aussagen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzs (GEIG) in einer anschaulichen Grafik und einem FAQ zusammengefasst.

 

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Das Gesetz zur Elektromobilitätsinfrastruktur an Gebäuden, kurz GEIG, regelt unter anderem die Anzahl der Ladepunkte, die auf Parkplätzen von Gebäuden vorhanden sein müssen. Durch das GEIG wird eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt, die den Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität betrifft. Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Gesetz zwei Hauptziele: die Beschleunigung des Ausbaus der Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität im Bereich der Gebäude und die Aufrechterhaltung der Bezahlbarkeit von Bau und Wohnen.

Welche Gebäude sind vom GEIG betroffen?

Der Regelungsinhalt des GEIG bezieht sich auf Wohngebäude sowie auf Nichtwohngebäude.

Welche Regelungen gelten für den Neubau von Wohngebäuden?

Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen muss künftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden.

Welche Regelungen gelten für den Neubau von Nichtwohngebäuden?

Beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als 6 Stellplätzen muss jeder 3. Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Zusätzlich ist mindestens 1 Ladepunkt zu errichten.

Gilt das GEIG auch für Bestandsimmobilien?

Ja. Bei größeren Renovierungen von bestehenden Wohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen müssen künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Bei einer größeren Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als 10 Stellplätzen muss jeder 5. Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet und zusätzlich mindestens einem Ladepunkt errichtet werden.

Wird es weitere Änderungen geben?

Nach dem 1. Januar 2025 muss jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgerüstet werden.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Das Gesetz findet keine Anwendung bei Gebäuden, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von diesen selbst genutzt werden. Außerdem sind Bestandsgebäude ausgenommen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 % der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten. Daneben wurde die Möglichkeit einer Quartierslösung geschaffen, in deren Rahmen Ladepunkt-Verpflichtungen bei Nichtwohngebäuden gebündelt an einem oder mehreren Standorten erfüllt werden können.

Welche Förderungen existieren für den Ladeinfrastruktur-Aufbau?

Für die Errichtung öffentlich zugänglicher, nicht-öffentlicher sowie gewerblich genutzter Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge gibt es verschiedene Förderprogramme
auf Bundes- sowie Länderebene. Die Förderlandschaft in Deutschland ist sehr dynamisch, sieht häufig begrenzte Antragszeiträume vor und ist allgemein regelmäßigen Änderungen unterworfen. Deshalb sollte bei Beginn eines Vorhabens genau geprüft werden, welche Förderungen in welchem Umfang zu diesem Zeitpunkt abrufbar sind.


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