
ep Exklusiv: EU-Bauproduktenverordnung und DIN EN 50575 werden Pflicht
Verschärfte Anforderungen an Kabel und Leitungen
Ab 1. Juli 2017 sind EU-Bauproduktenverordnung und DIN EN 50575 verpflichtend anzuwenden. Für Elektrohandwerker und E-Planer ergeben sich gravierende Veränderungen. ep Elektropraktiker erklärt, worauf bei Kabel und Leitungen zu achten ist und wie mit Altbeständen verfahren wird.
Die BauPVO in Kürze
Die EU hat im Rahmen ihrer Aufgabe, den Europäischen Binnenmarkt zu harmonisieren, d. h. Anforderungen an Eigenschaften und die Herstellung von Produkten, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten zu vereinheitlichen, im Jahr 2011 die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) veröffentlicht. Diese ist seit 2013 gültig.
Durch die Verordnung wurde die alte Bauprodukten-Richtlinie 89/106/EWG aufgehoben. Die BauPVO fordert eine europaweit einheitliche Klassifizierung von Bauprodukten, die dauerhaft in ein Gebäude eingebracht werden. Dazu gehören nun auch Kabel und Leitungen.
Einen allgemeinen Überblick zu den Unterschieden zwischen der gewohnten nationalen Beurteilung und Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten und der europäischen Klassifizierung gab es bereits im Fachartikel „Bauprodukte und Bauteile. Nationale und europäische Klassifizierung“ von ep-Autor Friedemann Schmidt in ep Elektropraktiker 03/2017. Das Fazit des Autors sei hier noch einmal hervorgehoben:
„Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung werden ausnahmslos bereits nach europäischen Regeln klassifiziert. Für den Praktiker bedeutet das auch, dass er diese Klassifizierung entschlüsseln und bewerten muss.“ [2]