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Symbolbild: Udo Pohlmann/Pixabay.com
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Strompreisbremse

Verfassungsgericht nimmt LichtBlick-Beschwerde an

11.07.2024

Im März 2023 legte LichtBlick zusammen mit 21 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung beim Bundesverfassungsgericht ein. Nach ausführlichen Anhörungen der Branchenverbände und des BDI nahm das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung an und setzte den Termin für die mündliche Verhandlung auf den 24. September 2024 fest.

Dieses Verfahrensstadium erreichen weniger als 5 % aller Verfassungsbeschwerden. Das Bundesverfassungsgericht nimmt die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen somit sehr ernst. Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick, erklärte: „Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten entlasten wollte. Es war aber das falsche Instrument, die Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen über eine Erlösabschöpfung daran zu beteiligen. Sie verletzt die Grundrechte der abgeschöpften Unternehmen und bremst die Energiewende. Nicht die Erneuerbaren Energie-Anlagen haben die Preise im Jahr 2022 in die Höhe getrieben, sondern die Gas- und Kohlekraftwerke. erneuerbare Energien haben die Preise gedämpft. Die Abschöpfung ist deshalb nach unserer Auffassung nicht mit der Finanzverfassung sowie den Grundrechten vereinbar.“
 
Die Bundesregierung führte die Abschöpfung durch das Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG) ein. Von Dezember 2022 bis Ende Juni 2023 wurden die Einnahmen von Betreibern von Wind-, Solar- und Biomassekraftwerken nach einem komplizierten Schlüssel abgeschöpft, um die Preisbremse zu finanzieren. Dabei wurden überwiegend fiktive Erlöse zugrunde gelegt. „Die Regelung kann bei besonders hohen Börsenpreisen dazu führen, dass die gesamte EEG-Vergütung einer Anlage wieder abgeschöpft wird“, so Markus Adam.

In vielen Fällen führt dieser Eingriff dazu, dass insbesondere Solar- und Biomasseanlagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können oder ganze Geschäftsfelder bedroht sind. Der Markt für Direktlieferverträge (PPA) ist für den Abschöpfungszeitraum stark eingebrochen. Dabei sind PPAs von zentraler Bedeutung für die Ökostromlieferung an Haushalte und Unternehmen und garantieren langfristig stabile Preise.